Umzug gemeinsames Sorgerecht?

1 Antwort

Sehr gut.

Nur wenn das Umgangsrecht durch den Umzug übermässig erschwert wird, kann der Kindesvater den Umzug verweigern.

Gab mal ein Urteil das ab ca 100km das Umgangsrecht als erschwert gilt und das dann vor Umzug das Umgangsrecht und die Kosten dafür neu aufgestellt werden müssen. Dabei gilt, wer umzieht und das Umgangsrecht dadurch erschwert trägt die dafür anfallenden Mehrkosten.