Bekommen unverheiratete Väter eine Kinderzulage bei der Riesterförderung?

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Ich habe dazu dies hier gefunden:

Sind die Eltern nicht verheiratet, leben sie getrennt oder sind sie geschieden, bekommt der Elternteil die Kinderzulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird. Folgende Fälle sind möglich:

  • Beide Elternteile haben Anspruch auf das Kindergeld, leben jedoch nicht in einem gemeinsamen Haushalt: Das Kindergeld wird an denjenigen ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Dieser Elternteil erhält dann auch die Kinderzulage.

  • Beide Elternteile haben Anspruch auf das Kindergeld und leben in einem gemeinsamen Haushalt: Die Elternteile müssen untereinander bestimmen, wer das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Bei zwei Kindern dürfen Sie ein Kind dem Vater und ein Kind der Mutter zuordnen. Will nur ein Elternteil einen Altersvorsorgevertrag abschließen, sollte man darauf achten, dass dieser Elternteil das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Sonst verschenkt man die Kinderzulage und damit bares Geld vom Staat.

  • Wechselt der Kindergeldempfänger innerhalb eines Kalenderjahres, bekommt die Kinderzulage der Elternteil, an den im betreffenden Jahr zuerst Kindergeld gezahlt worden ist. Hat z.B. der Vater von Januar bis April 2003 das Kindergeld erhalten und ab Mai die Mutter, steht die Kinderzulage für 2003 dem Vater zu, und zwar in voller Höhe!

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