Übungsleiter und Kurzfristige Beschäftigung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum sollte das Probleme geben? Da hatte die Firma keine Lust einfach mal nachzusehen. Aber Achtung - sobald du eine weiter SV-pflichtige Tätigkeit aufnimmst gibts Probleme mit der kurzfristigen Beschäftigung!

Wird eine geringfügige Beschäftigung bis 400 € mtl. Einkommen neben einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt, die zeitlich auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage befristet ist, dann erfolgt keine Zusammenrechnung. Beide Beschäftigungen sind versicherungsfrei. Dies gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung die Voraussetzung einer geringfügigen Beschäftigung erfüllt.

Vergütungen für eine begünstigte Nebentätigkeit bleiben bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerfrei, wenn die Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet wird und einem der folgenden Zwecke dient:

gemeinnützig Hierzu zählen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe sowie der Sport nach § 52 Abgabenordnung (AO) mildtätig Die sind darauf gerichtet, bedürftige Personen selbstlos zu unterstützen (§ 53 AO). kirchlich Diese richten sich auf die selbstlose Förderung einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts (§ 54 AO).

Bis in Höhe des Freibetrages von 2.100 Euro im Jahr bleiben die Vergütungen nicht nur steuer-, sondern auch sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss also nicht - wie bei geringfügiger Beschäftigung - eine Pauschalabgabe von 30 Prozent für Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuer abführen.

Ist die Vergütung höher als 2.100 Euro im Jahr, ist der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig. Er gehört entweder zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt dem Lohnsteuerabzug, oder er ist als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu versteuern. Es können hier aber die Regelungen zur "geringfügigen Beschäftigung" angewandt werden. Und das bedeutet, dass zusätzlich zu den 2.100 Euro im Jahr beziehungsweise 175 Euro im Monat aus Sicht des Arbeitnehmers weitere Bezüge steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, und zwar bis zu 400 Euro pro Monat.

guckst du auch hier:

http://www.ratgeber-steuer24.de/Nebenjob_und_Steuern/Uebungsleiterpauschale.html

Niveacreme 
Fragesteller
 18.05.2012, 16:49

vielen herzlichen dank!! dann werd ich da glei nomal ins büro schaun.... ;)

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