U-Haft,kommt der Täter nach 6 Monaten raus?

1 Antwort

"Grundsätzlich beträgt die maximale Dauer der Untersuchungshaft sechs Monate. Eine Fortdauer über sechs Monate darf nur erfolgen, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund die Fortdauer rechtfertigen. Wurde die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr angeordnet, liegt die maximale Grenze, unabhängig vom Umfang der Ermittlungen, bei 12 Monaten."

Ich sehe die Voraussetzungen hier als gegeben.

Danke für die schnelle Antwort, ich hab tatsächlich Angst das der hier bald wieder rum rennt und sich das nächste Kind packt. Ich hoffe das dieser spuck bald endet

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@GrafRotz

Geht mir genauso sein Glück das die ihn gleich fest genommen haben

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