Trotz Strafbefehle mit Geldstrafen in den Urlaub?
Guten Morgen, ich habe kurz hintereinander zwei strafbefehle bekommen.
Der erste wegen Betrug (bereits Ratenzahlung beantragt alles eingereicht, warte noch auf Fristablauf und Antwort) und der zweite wegen eines blöden Kommentars bei Facebook (Volksverhetzung) da kam jetzt die Zahlungsaufforderung.
Diese müsste ich auch mit Raten bezahlen.
Beide strafbefehle sind unter 91 TS
ICH WERDE ALLES BEZAHLEN!!!
Wir haben geheiratet und mein Mann hat im März schon eine Reise gebucht für uns und unsere 3 Kinder.
Meine Frage dazu: Kann mir am Flughafen bei der Kontrolle etwas passieren? Es steht nichts in den Strafbefehlen dazu.
Kann ich verhaftet werden?
Sonstige Probleme?
Vielen Dank im voraus
Sandra
2 Antworten
Solange du nicht zur Fahndung ausgeschrieben bist, passiert da nichts. Du solltest dich aber unbedingt darum kümmern, dass in deiner Abwesenheit jemand deine eingehende Post bearbeitet. Wenn die Ratenzahlung abgelehnt werden sollte und die Geldstrafe nicht fristgerecht bezahlt wird, geht das u. U. ganz schnell mit der Ausschreibung. Dann wirst du vielleicht nicht bei der Ausreise verhaftet, aber bei der Wiedereinreise.
Beide strafbefehle sind unter 91 TS
Stehen aber übrigens trotzdem beide im Führungszeugnis.
Jain. Wenn du tatsächlich zeitnah die Ratenzahlung vereinbart hattest und diese auch bisher pünktlich bedienst, dürfte nichts passieren.
Ich würde eine Mehrfertigung der Anträge auf Ratenzahlung bzw. deren Bestätigung mitnehmen. Sollte es doch irgendwie ausgeschrieben worden sein und am Flughafen auffallen, ist es damit deutlich schneller geklärt.
Danke, ich warte noch auf beide bewilligungen. Hatte nur alles dazu eingereicht aber noch nix erhalten. Hier in Bayern sind Ferien aber für die erste war Frist zum einreichen der 9.8.22 da geht es um den Betrug.
Für die Volksverhetzung kam am Freitag die Zahlungsaufforderung.