Trotz Strafbefehle mit Geldstrafen in den Urlaub?

2 Antworten

Solange du nicht zur Fahndung ausgeschrieben bist, passiert da nichts. Du solltest dich aber unbedingt darum kümmern, dass in deiner Abwesenheit jemand deine eingehende Post bearbeitet. Wenn die Ratenzahlung abgelehnt werden sollte und die Geldstrafe nicht fristgerecht bezahlt wird, geht das u. U. ganz schnell mit der Ausschreibung. Dann wirst du vielleicht nicht bei der Ausreise verhaftet, aber bei der Wiedereinreise.

Beide strafbefehle sind unter 91 TS

Stehen aber übrigens trotzdem beide im Führungszeugnis.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Jain. Wenn du tatsächlich zeitnah die Ratenzahlung vereinbart hattest und diese auch bisher pünktlich bedienst, dürfte nichts passieren.
Ich würde eine Mehrfertigung der Anträge auf Ratenzahlung bzw. deren Bestätigung mitnehmen. Sollte es doch irgendwie ausgeschrieben worden sein und am Flughafen auffallen, ist es damit deutlich schneller geklärt.

Sandra2022 
Fragesteller
 15.08.2022, 13:14

Danke, ich warte noch auf beide bewilligungen. Hatte nur alles dazu eingereicht aber noch nix erhalten. Hier in Bayern sind Ferien aber für die erste war Frist zum einreichen der 9.8.22 da geht es um den Betrug.

Für die Volksverhetzung kam am Freitag die Zahlungsaufforderung.

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