Teilzeitjob + 200,-€ Job + Pflegegeld Stufe 1 ??
Hallo ! Ich arbeite seit einigen Jahren als Verkäuferin, 20 Std./Wo. Nun habe ich vor kurzem einen Minijob als Serviererin angenommen, bei dem ich ca. 200,- bis 300,- € im Monat verdiene. Dann arbeite ich noch bei einer äleren Dame, wo ich schon seit einiger Zeit den Haushalt mache. Dort soll ich, sobald das Pflegegeld bewilligt ist, die Pflege übernehmen. Jetzt meine Frage: Angenommen ich verdiene beim Mini-Job 300,-€ und bekomme im selben Monat 150,-€ Pflegegeld (somit bin ich über die 400,-€ Grenze) Muß ich die 50,-€ die über 400,-€ liegen über StKl. 6 angeben, oder wird Pflegegeld nur teilweise angerechnet??? Lieben Dank schonmal für die Antwort/en ;-)
1 Antwort
Um der Diskussion mal ein Ende zu bereiten. Wen man Angehörige pflegt, kann bleibt das vom Gepflegten weitergereichte Pflegegeld steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei. Wenn es sich aber nur um Bekannte oder Freunde handelt ist das nicht mehr so. Es handelt sich dann um ein Arbeitsverhältnis. Bei der Pflege von Angehörigen stehen familiäre Gründe im Vordergrund (so nimmt das zumindest der Gesetzgeber an). Somit wird der 2. Minijob (in deinem Beispiel die Pflege) mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.