Teilzeit Job +Pflegegeld+Wohngeld?

1 Antwort

Soweit Du nach den Kriterien der Pflegeversicherung weiterhin als beeinträchtigt giltst, bleibt auch der Anspruch auf Pflegegeld bestehen.

Ähnliches gilt hinsichtlich des Kindergeldes, soweit Du weiterhin ob bestehenden Grads der Behinderung kein ausreichendes Einkommen zur Sicherung Deines Lebensunterhaltes erwirtschaften kannst.

Allerdings würde ich das vorher von einer Fachstelle ( VdK?? ) prüfen lassen, bevor irgendwann der große Boomerang kommt.

Wohngeld - ist abhängig von der Höhe des erzielten Einkommens, wobei m.W.n. Kindergeld und Pflegegeld nicht berücksichtigt werden.