Verbindliches Interesse an einer Wohnung?
Haus mit Mietwohnungen ist im Bau, wird Ende 2022 fertig. Es gibt bisher erst Flyer über Wohnungsgrössen. Der Vermieter wünscht ein unterschriebenes Anmeldungs-, Auskunftsformular mit dem Satz: "Hiermit bekunde ich VERBINDLICHES Interesse an der Wohnung in diesem Haus". Hat das Unterschreiben für mich bei späterer ev. Absage rechtliche/verbindliche Konsequenzen oder nicht?
2 Antworten
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Nein, hat es nicht.
Das ist noch kein Mietvertrag. Es müsste im Mietvertrag der Preis, die genaue Wohnung und auch ein Datum zum Mietbeginn vereinbart sein.
Ich denke, dieses Schreiben ist rechtlich nicht viel wert. Du bekundest schließlich nur Dein Interesse. Mehr nicht.