Verbindliches Interesse an einer Wohnung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, hat es nicht.

Das ist noch kein Mietvertrag. Es müsste im Mietvertrag der Preis, die genaue Wohnung und auch ein Datum zum Mietbeginn vereinbart sein.

Ich denke, dieses Schreiben ist rechtlich nicht viel wert. Du bekundest schließlich nur Dein Interesse. Mehr nicht.