Doppelhaus: vorhandene Teilungserklärung ändern lassen

1 Antwort

Natürlich kann man das.

Die Grundstücke müssen vermessen werden und es bedarf eines notariell beurkundeten Vertrages.

Gehen wir davon aus, das die Grundstücke/Grundstücksteile auch annähernd gleich groß sind, und keine Grunderwerbsteuer anfällt, eventuell sogar nicht einmal Geld bewegt wird.

Was passieren kann ist allerdings, dass dem Nachbarn das ganze egal ist und er sagt, wenn ihr es wollte, müsst ihr die Kosten tragen, weil ihm die Regelung egal ist.