Tablet im Bus verloren, was tun?

3 Antworten

Nein. Fundunterschlagung ist kein Diebstahl, aber trotzdem strafbar (§246 StGB)

"Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung

Obwohl sich der Diebstahl und die Unterschlagung von den Voraussetzungen, insbesondere des Tatobjekts – eine fremde bewegliche Sache –, sehr ähneln, gibt es einen wesentlichen Unterschied hinsichtlich der Zueignung. Bei einem Diebstahl muss der Täters die Absicht einer Zueignung haben. Bei einer Unterschlagung muss hingegen aus der Sicht eines objektiven Dritten nach außen in erkennbarer Weise deutlich gemacht worden sein, dass der Täter das Tatobjekt „behalten“ will. Zudem ist nicht erforderlich, dass der Täter dem Opfer die Sache wegnimmt"

(https://kujus-strafverteidigung.de/strafrechts-abc/unterschlagung/)

Wenn du dir sicher bist, dass es auf dem Platz liegen geblieben ist, wird es als Diebstahl verfolgt. Es greift dann der s.g. gelockerte Gewahrsam. Würde man diesen gelockerten Gewahrsam (ich habs nicht mehr in der Hand/Tasche aber weiß wo (und der Dieb kann es "ahnen")) nicht anerkennen, wird es halt zur Unterschlagung. Strafbar ist es so oder so.

Aber falls du es nicht orten kannst, solltest du grundsätzlich zuerst das Busunternehmen anrufen. Wenn die nichts haben, das Fundbüro. Und wenn die auch nichts haben anzeige erstatten. Dabei bitte die Kaufunterlagen direkt mitnehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ohne zusätzliche Versicherung zahlt niemand den Schaden.