Student als freier Mitarbeiter - Rentenversicherung
Hallo,
ich bin Student und arbeite als freier Mitarbeiter bei einem Call Center, das Umfragen durchführt. Die Bezahlung erfolgt nach erbrachtem Interview oder einer Aufwandsentschädigung pro Arbeitsstunde, falls der Betrag darunter liegt.
Ich bekomme kein Kindergeld mehr und beziehe auch kein Bafög, Krankenversicherungsbeiträge zahle ich im Rahmen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten.
Um finanziell über die Runden zu kommen, habe ich mir ausgerechnet, dass ich ca. einen Betrag von ca. 730 Euro im Monat verdienen sollte; wenn ich als Abzug nun die Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro berücksichtige, komme ich somit unter den Freibetrag für Studenten, der 8.004 Euro beträgt.
Wenn ich alles richtig verstehe, zahle ich somit bei der Steuererklärung nichts. Nun wüßte ich aber noch gerne, was ich weiterhin beachten muß. Wie sieht es mit den Zahlungen einer Rentenversicherung aus? Bin ich verpflichtet eine zu haben? Welche Folgen hat es für mich, wenn ich - die Steuererkläung für 2009 machend - nun angeben muß, dass ich für dieses Jahr keine gezahlt habe?
Ich danke schon mal für Eure Antworten!
2 Antworten

Da Du kein Kindergeld udn kein Bafög bekommst, kannst Du doch verdienen, was Du willst.
Steuer sollte Dir in der Beziehung ggf. auch sch....egal sein, wenn Du Geld verdienen kannst (unter der Voraussetzung Du hast die zeit dazu), denn der Eingangssteuersatz ist 14 %, also wenn Du 100,- Euro mehr verdinest, bleiben Dir 86,- Euro. Ist doch besser als ncihts.
Renteversicherung brauchst Du auf dieses Einkommen m. E. nciht zu zahlen. Ausserdem wird das Finanzamt das nciht prüfen, weil es sie nichts angeht udn es sie auch nicht interessiert.
Da der Job freiberuflich ist, kannst Du Deine Betriebsausgaben abziehen, also ggf. Fahrtkosten, der was sonst so anfällt. Als freier Mitarbeiter hast Du aber keine Arbeitnehmerpauschale, Die bekommen nur Leute, die auf Steuerkarte arbeiten.
In so fern wäre es günstiger, wenn Du angestellt wärst.

wfwbinder hat es ja schon sehr gut erklärt. Worauf du noch achten musst ist, dass du nicht über 20 Stunden pro Woche arbeitest, denn dann liegt dein Schwerpunkt nicht mehr beim Studium, sondern der Arbeit und dann wirst du bei der Krankenkasse nicht mehr den Sonderstatus des Studenten bekommen und musst als ganz normaler Arbeitnehmer Versicherungsbeitrag bezahlen.