Streit um gemeinsames Eigentum und Lösungssuche?

2 Antworten

Lnager Sachverhalt udn doch fehlen Informationen, bzw. sind nicht klar genannt.

Außerdem scheinen die Beteiligten nicht klar zu sein in allen Folgen.

Nehmen wir zur Vereinfachung mal an, dass der Wert nur die untere Grenze (300.000,- ) ist.

Damit ist Tatsache, dass 1/2 davon = 150.000,- Wert übertragen werden.

Nun die Frage, gibt es Gegenleistungen?

Übernahme der Restschuld bei der Bank. Dazu eine Barzahlung in Höhe X.

Wenn X die von Deinem Mann geforderten 50.000,- wären, so wäre es eine gemische Schenkung mit 125.000,- Kaufpreis zu versteuern über die Grunderwerbsteuer (unterschiedlich nach Bundesland mit 3,5 bis 6,5 %). Der Rest wäre Schenkung, also hier 25.000,-, also für die ExFreundin 25.000,- - 20.000,- Freibetrag = 5.000,- * 30 % = 1.500,- Euro Schenkung.

Müßig zu sagen, dass es teuer wird, wenn das Haus 400.000,- wert ist, denn dann wäre bei glechbleibenden Zahlungen die Schenkung 75.000,- und die Schnkungssteuer 16.500,- Euro..

Die 10 Jahresfrist hat aus meiner Sicht keine Bedeutung, auch wenn er seit 2 Jahren dort nicht mehr selbst wohnt, denn er hat vorher dort selbst gewohnt, danach keine Miete bezogen und ein direkter Abkömmling hat dort gewohnt, also keine Einkommensteuer auf seinen etwaigen Gewinn.

Aus meiner sicht zwei Möglichkeiten:

  1. die Beiden gehen zu einem Berufskollegen von mir und lassen sich beraten. die 200,- bis 300,- Euro Beratungskosten sind ein Fleigenschiss im Verhältnis zu den steuerlichen Folgen.
  2. Dein Mannverlangt die Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung. Dann kann seine Ex selbst aus der Versteigerung erwerben.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Dann soll er ihr doch schreiben/sagen:

Wenn keine Einigung möglich ist, machen wir halt einen sauberen Schnitt und ich leite die Teilungsversteigerung ein! 😛😁😎