Stellt das eine Straftat da, Mitschüler zu bestechen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Justus, deine Menschenkenntnis ist wirklich unbestechlich.

7,50 * 30 = 225€

Vielleicht kannst du dein Ziel auch günstiger erreichen, wenn du allen anderen Kandidat:innen einen Skandal anhängst, so dass Sie abdanken (müssen)? Eine Defamierungskampagne kostet weniger als man denkt, das lässt sich doch an russische Trolle outsourcen. Damit dir daraus später niemand einen Strick drehen kann, solltest du direkt nach der Wahl deine Taktik selbst auflösen und als „Prank“ oder soziales Experiment erklären. Das irritiert vielleicht die Leute kurz, aber am nächsten Tag haben Sie es vergessen. Und für den CV ist es eigentlich egal, wie lange man Klassensprecher war, und exekutionsstarke Führungskräfte sind vielleicht bald im Team Höcke gefragt.

BWL0Justus 
Fragesteller
 15.09.2023, 19:08

Mir reichen 16 Stimmen mein bester. Zur Sicherheit bestäche ich nur 20…

Dein Vorschlag mit der Kampagne ist hervorragend, da werde ich intensiv drüber nachdenken! Du bist schon so ein Fuchs urcho!

Ins Team Höcke will ich nicht, Gründe mein eigenes Team!

Dank dir für den guten Ratschlag :-)

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BWL0Justus 
Fragesteller
 16.09.2023, 09:34
@urcho

Eigentlich schade, bin größtenteils Einzelkämpfer!

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Bezeichnend ist das diese Frage aus Bayern kommt.

Dort scheinen solche Dinge üblich zu sein.

Nein das ist nur wegen der geringen Summe nicht strafbar. Aber wenn Du das nun schon öffentlich postest, wird klar worum es geht.

Du willst um jeden Preis gewählt werden und verabscheut das System und willst es an den Pranger stellen.

Das fällt unter Wahlkampf , punkte mit schönen Give aways , aber auch inhaltlich muss es passen ,

Geschenke kann man annehmen und dich dann trotzdem nicht wählen! 😜😁😎

Guten Morgen Herr Aurelius,

strafrechtlich käme hier § 108b Abs. 1 StGB in Betracht. Neben einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kann eine Verurteilung den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts zur Folge haben (§ 108c StGB).

Ich hoffe, ich konnte dem geschätzen BWL-Kollegen helfen. Kostennote folgt auf separatem Postweg.

Mit besten Grüßen

Jura-Answer123