Stellen die Autoübergabe-Rückgabeprotokolle - als elektronisches Dokument mit elektronischer Unterschrift auch als die einzigen Beweismittel Urkundenbeweis dar?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen Mietwagen gemietet. Bei der Fahrzeugübergabe bzw. Rückgabe habe ich meine Unterschrift in elektronischer Form am Handy Touchscreen ( Smartphone) abgegeben. Daher wurden keine Unterlagen übergegeben. Und diese Unterschrift habe ich lediglich Zweck die Fahrzeugübernahme/Rücknahme abgegeben. dass bedeutet, ich habe davon gar nichts gewusst, dass es sich mit diesem elektronischen Unterschrift um einer Übergabe/Rückgabeprotokoll handelt, das wurde auch von der zuständigen Mitarbeiter vor Ort nicht erklärt. Jetzt behautptet der Autovermieter, dass neue Schaden von mir verursacht worden sind. Ein Schadenfall wurde gegen mich geöffnet. Ich habe die Schadenbehauptung bzw. Schadenersatzforderung abgelehnt und erklärt, dass der Mitarbeiter nur mündlich bestätigt hat, dass diese Schäden am Auto ihm bekannt sind und schon am Auto waren. Außerdem habe ich auch Fotos mit Datum/Uhrzeitstempel gefordert, um den Zustand des Fahrzeugs vergleichen zu können. Das wurde leider nicht nachgekommen. Autovermieter mitgeteilt hat, dass Fotos aufgenommen werden, nur nachdem die Schäden festgestellt werden. Der Autovermieter hat noch wörtlich geantwortet: “Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt und auch von Ihnen unterzeichnet. Den Neuschaden haben Sie auf dem Rückgabepokoll mit Ihrer Unterschrift bestätigt. Die Beschädigung am Fahrzeug wurde bei Rückgabe des Fahrzeugs ordnungsgemäß erfasst und anhand Digitalfotos dokumentiert. So ist ausgeschlossen, dass eventuell nachfolgende Beschädigungen zu Ihren Lasten gehen“. Vieles deutet für mich darauf hin, dass ich als Opfer der Schadensregulierung ausgewählt wurde. In diesen Fall, Erfüllt diese Elektronische Unterschrift - am SmartHandy Display- die gesetzliche Schriftform? Stellen diese Übergabeprotokoll/Rückgabepokoll - als elektronisches Dokument mit elektronischen Unterschrift versehen sowei auch als die einzige Beweismittel- Urkundenbeweis im Sinne des Gesetzes dar? Ich freue mich sehr auf Ihre Anrwort und vielen Dank im voraus Mit Freundlichen Grüßen
2 Antworten
Hallo,
scheint eine nicht mehr so ganz neue Methode der Abzocke zu sein.
Google mal nach - Erste Hilfe bei Ärger um Mietwagen/NDR.de Ratgeber....
bei den Kommentaren bist du in bester Gesellschaft und findest auch dein Problem wieder.
Hallo, ich habe hier (http://www.versicherungsbote.de/id/88388/Unterschrift-Tablet-Ungueltig-Darlehnsvertrag-Oberlandesgericht-Muenchen/) einen Beitrag gefunden, der sagt, dass die Unterschrift auf einem Tablet-Computer nicht die gesetzliche Schriftform einhält. Womöglich gilt das ja auch in Ihrem Fall. Haben Sie schon mal einen Rechtsanwalt dazu befragt? Der findet sicher auch noch einiges zu dem Thema. Viele Grüße