Warst du zu erst selbstständig und hast dann deinen Werkijob angenommen? Falls ja liegt das daran, dass du da dann automatisch in die Steuerklasse 6 rutscht und dein Gehalt sehr hoch versteuert wird folglich. Das meldet der Arbeitgeber an. Du müsstest dann also mit deinem AG sprechen, ob er das ummelden könnte. (Rutscht dann aber sehr sicher mit der Selbstständigkeit in eine höhere Steuerklasse, wenn du dort über 450 Euro verdienst) Du kannst auf der folgenden Seite auch nochmal schauen: https://www.anwalt.org/steuerklasse-6/ Da ist alles nochmal genauer erklärt. Hier ein Auszug: "Im Unterschied zu den anderen Lohnsteuerklassen, wird in Steuerklasse VI nicht der Arbeitnehmer einsortiert, sondern nur ein einzelnes Arbeitsverhältnis. Dies ergibt sich daraus, dass Steuerklasse VI immer dann zum Tragen kommt, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hat und damit mehrere Einkommen generiert.....Verdienen Sie in einem zweiten Arbeitsverhältnis mehr als 450 Euro, so wird dieser in Steuerklasse VI eingruppiert."
Eigenkapital = Geld aus eigenen Ersparnissen , Fremdkapital= geliehenes Geld
soweit ich weiß ist ein zählt der Tag an dem du krank warst als Arbeitstag , der dir auch bezahlt wird . Wenn dein Chef dich dann mehr arbeiten lässt dann muss er dir entweder in anderen Wochen die Tage wieder gut schreiben oder dich mehr bezahlen
Hast du ein Kleingewerbe angemeldet? Das habe ich damals auch gemacht
Kommt drauf an bei wem das Sparbuch angemeldet ist.
Nur mit der Vollkasko wären auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen abgedeckt. So muss sie vermutlich nahezu alles aus eigener Tasche zahlen. Dumm gelaufen.
Da ihr nicht verheiratet seit, müsst ihr entscheiden, ob das Baby bei Papa oder Mama versichert wird. Wenn ihr geheiratet habt und immer noch beide in der PKV seit, wird euer Kind auch privat versichert.
In Österreich gibt es zwei verschiedene Mehrwertsteuern. Normale = 20 Prozent; ermäßigte = 10 Prozent (aber die trifft nicht auf dich zu). Und dann hab ich noch gefunden, dass wohl in nur einigen Teilen Österreichs der deutsche Steuersatz von 19 Prozent gilt, weil es aus Zollsicht zu Deutschland gehört. Ob du nun 19 oder 20 Prozent rechnen musst, weiß ich nicht. Musst du dich nochmal erkundigen.
Na klar, wieso nicht? Ist ja dein Geld.
Ich hab gelesen, dass ausnahmsweise eine Erziehungsrente auch nach dem 18. Lebensjahr ausgezahlt werden kann, wenn beim Kind eine Behinderung vorliegt. Unter diesen Voraussetzungen besteht bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch drauf.
Das kommt drauf an, wie schnell die BHW mit der Bearbeitung ist.
Unterhaltszahlungen sind steuerlich absetzbar, wenn Sie keine steuerlichen Freibeträge bzw. Kindergeld für Ihren Sohn in Anspruch nehmen. Das gilt für Sie genauso wie für Ihre (Ex-)Frau. Bei Kindern, die bereits arbeiten und über 624 Euro im Jahr verdienen, greift das Finanzamt ein. Die darüber hinaus erzielten Einnahmen werden dann von den maximal 8.472 Euro abgezogen.
Hallo, ich habe hier (http://www.versicherungsbote.de/id/88388/Unterschrift-Tablet-Ungueltig-Darlehnsvertrag-Oberlandesgericht-Muenchen/) einen Beitrag gefunden, der sagt, dass die Unterschrift auf einem Tablet-Computer nicht die gesetzliche Schriftform einhält. Womöglich gilt das ja auch in Ihrem Fall. Haben Sie schon mal einen Rechtsanwalt dazu befragt? Der findet sicher auch noch einiges zu dem Thema. Viele Grüße
Fahrzeuge, die nicht aus dem Raum der Europäischen Gemeinschaft einfegührt werden, müssen verzollt werden. Auch eine Einfuhrumsatzsteuer muss gezahlt werden. Für den Zoll werden 10 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten) fällig. Für die EInfuhrumsatzsteuer 19 Prozent. Ist also genauso hoch wie Mehrwertsteuer. Bezieht sich auf Gesamtsumme des Fahrzeugwertes (Zollkosten + Transportkosten + Fahrzeugwert).