Sportticket weiterverkauft und anschließend verklagt?
Hallo, ich habe ein Ticket für eine Sportveranstaltung erworben, leider war ich verhindert, somit habe ich die Karte um den selben Preis wie ich sie gekauft habe, wieder verkauft.
Der Käufer hat sie jedoch gewinnbringend auf einer anderen Plattform verkauft und dabei dürfte die Karte wahrscheinlich vom Veranstalter gesperrt worden sein.
Nun fordert mein Käufer Schadenersatz, da wiederum sein Käufer nicht in die Veranstaltung kam.
Jetzt hat mir sein Anwalt einen Brief geschrieben mit dem Betrag den ich überweisen soll, er hat jedoch lediglich meinen Vor und Nachnamen.
Was soll ich tun?
4 Antworten
Was soll ich tun?
Nichts,
der Anwalt kann viel schreiben und verlangen, wenn dein K. das Ticket zu einem überhöhten Preis verkauft hat, dann ist es ein ganz normales Vorgehen das der Veranstalter dieses Ticket sperrt.
Die Ursache hat dein K. gesetzt und nicht du.
Das kannst du ja eventuell dem Anwalt mal schreiben.
Schließe mich an: Nichts tun. Schadensersatz gibt es nur, wenn du was falsch gemacht hast. Der Fehler liegt ja hier offensichtlich nicht bei dir, sondern bei deinem Käufer. Oder durftest schon du die Karte nicht weiter verkaufen, unabhängig vom Preis?
Wenn du einen Baseballschläger verkaufst, dein Käufer damit eine Scheibe einschlägt und er für die Scheibe bezahlen muss - würdest du ihm dann die Scheibenkosten ersetzen? Nein, ist ja seine Schuld, wenn er mit deinem Baseballschläger Unsinn anstellt.
Wenn du die Tickets privat und ohne Gewinnerzielungsabsicht verkauft hast, behalten diese ihre Gültigkeit. Dein Kunde hat Tickets bestellt und diese erhalten. Ich würde die Forderung aus dem Grund zurückweisen. Kannst du nachweisen, dass dein Käufer die Tickets auf der Plattform weiterverkauft hat? Das wäre eventuell relevant, wenn es zum Rechtsstreit kommt.
Btw.: Wie kann der Anwalt dir einen Brief schreiben, wenn er nur deinen Namen kennt?
Ja kann ich, da er mir die Strafe von eben dieser Website weiter geschickt hat.
Dann ist aus meiner Sicht nichts zu befürchten. Ich würde dem Anwalt den Sachverhalt schildern und insbesondere darauf verweisen, dass der unerlaubte Weiterverkauf durch seinen Mandanten erfolgte. Danach wirst du vermutlich nie wieder was davon hören.
Du kannst nachweisen??, dass Du das Ticket zum Einkaufspreis weiterverkauft hast.
Kein Brief sondern ein E-Mail