Problem bei eBay Kleinanzeigen?

1 Antwort

Hattest Du Artikelbilder eingestellt, auf denen man den Zustand der Schuhe entsprechend sehen konnte?

Hast Du in deiner Artikelbeschreibung geschrieben, dass Du Rücknahme und Gewährleistung ausschließt?

Wenn ja, dann würde ich gar nichts machen und die Schuhe auch nicht zurücknehmen. Der Käufer wusste, was er kauft. Gerade bei gebrauchten Artikeln liegt der Vorteil ja darin, dass sie preiswerter sind - dafür sind sie halt aber gebraucht.

Wenn Du beide oder eine der oben genannten Fragen mit nein beantworten musst, dann nimm die Schuhe zurück. Das Geld würde ich aber erst nach Eingang der Schuhe erstatten - Du bist insoweit auch im Recht. Wenn Du erst erstattest, bist Du Schuhe und Geld los.

Bei dem einen Paar waren Bilder von allen Seiten und das sind Topschuhe zu einem Preis von 18€ statt Neupreis 70€. Von den anderen Schuhen mit der nicht mehr ganz weißen Sohle war kein Bild drin. Ich überlege jetzt, nur das Geld für diese Schuhe mit der verfärbten Sohle zu erstatten. Die anderen gibt es gar keinen Grund. Dann soll sie mir die anderen eben nicht zurückschicken. Dann sparen wir den Versand. Dann schenke ich ihr die Schuhe eben. Ich will mich nicht rumärgern. Bei den anderen waren Bilder von allen Seiten und leichte Farbabweichungen auf Bildern sind doch normal.

Hatte leider nichts von Rücknahme drin stehen.

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@Claudi415

Wenn Du die Rücknahme nicht ausgeschlossen hast und sicherlich auch keine ordentliche Widerrufsbelehrung hast, hat der Käufer 1 Jahr Zeit, den Kaufvertrag zu widerrufen.

Verbraucher haben bei Onlinekäufen ein 14-tägiges Widerrufsrecht sowie 1 Jahr Gewährleistung. Erfolgt keine Widerrufsbelehrung, läuft das Widerrufsrecht sogar 1 Jahr.

Beides kannst Du als privater Verkäufer ausschließen, wenn Du schreibst „Als privater Verkäufer schließe ich die Rücknahme der Ware und die Gewährleistung aus.“

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@Frommwood

Ok, danke. Werde ich demnächst immer so machen.

Wenn ich zurücknehme, dann ist es aber doch legitim, dass die Schuhe erst bei mir sind und ich dann zurückzahle.

Die Person will erst das Geld und will dann erst senden.

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@Claudi415
Wenn ich zurücknehme, dann ist es aber doch legitim, dass die Schuhe erst bei mir sind und ich dann zurückzahle.

Ja genau. Darauf würde ich bestehen.

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@Frommwood

Sehe ich auch so. Der Käufer aber nicht. Kann mir der Käufer dann mit Anwalt drohen? Ich bin ja bereit zurückzunehmen, aber erst wenn die Schuhe wieder bei mir sind.

Ist doch bei einem gewerblichen Verkäufer das selbe.

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@Claudi415

Mit einem Anwalt drohen kann er. Der wird ihm aber dasselbe sagen.

Weiß jetzt nicht, was beide Schuhe zusammen gekostet haben. Aber das wird sich vom Wert her nicht lohnen, dafür einen Anwalt zu beauftragen.

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@Frommwood

Das denke ich auch. Es geht um 42€. Ich überlege, ob ich die Post vom angeblichen Anwalt abwarte und dem Anwalt dann sage, dass wir es zurücknehmen würden, aber der Käufer nicht bereit ist die Schuhe erst zu mir zu senden. Frage wer trägt die Anwaltskosten.

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@Claudi415

Biete ihm die von Dir vorgeschlagene Lösung (Schuhe zurücksenden und dann Geld erstatten) schriftlich beweisbar an.

Wenn er dann zum Anwalt geht, trägt er seine Anwaltskosten, weil der Gang zum Anwalt unnötig war.

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@Frommwood

Dies hab ich schon gemacht. Er geht aber nicht darauf ein. Ok, dann werde ich dies nochmal ihm mitteilen und werde sehen, was er sagt. Vielen Dank für ihre Mühe

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@Claudi415

Eine Frage hab ich doch noch. Muss ich die Versandkosten tragen, wenn ich das Geld überweise? Ich bin bereit die Kosten für die Schuhe zu erstatten, jedoch nicht für die Versandkosten für's Hinsenden, noch für das Zurücksenden.

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