Das wird dir hier niemand pauschal beantworten können. Nachehelicher Unterhalt und wie lange er gezahlt wird, ist immer vom konkreten Paar und ihren Umständen abhängig.

Grundsätzlich unterliegen erwachsene Menschen der Selbstverantwortlichkeit und der Erwerbsobliegenheit, müssen also für ihren Unterhalt selbst aufkommen. Es gibt aber auch Ausnahmefälle, gerade bei einer langen Ehedauer und wenn sich einer für die Ehe "aufgeopfert" hat. In einem Fall, den ich kenne, hatten die Eheleute 3 Kinder und die Frau war über 60 und erwerbsunfähig. Der Mann musste zeitlich unbegrenzt Unterhalt zahlen. Als Faustformel gilt aber eher, dass man ca. 1/3 der Ehezeit nachehelichen Unterhalt zahlen muss. Ihr wart nicht so lange verheiratet, sie ist noch relativ jung. Ich denke nicht, dass diese allzu schlimmen Szenarien eintreten, die du hier ausmalst.

Würde das an deiner Stelle trotzdem nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wegen der Scheidung hast du sicher schon einen Anwalt, besprich das unbedingt mit dem. Falls nicht, suche dir einen Anwalt für Familienrecht oder [Link durch Support entfernt]

Und noch eine Sache nebenbei: Ich verstehe, dass du gekränkt bist. Aber Formulierungen wie "auf psychisch krank machen" werden dich nicht weiterbringen. Entweder sie ist krank, dann lässt sich das gutachterlich feststellen, oder eben nicht, dann wird auch das herausgefunden. Nur, dass jemand Affären haben kann, heißt nicht, dass er psychisch gesund ist.

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Soweit ich weiß, handelt es sich beim Geld für ein Ehrenamt gerade nicht um Einkommen, sondern um eine Aufwandsentschädigung. Die würde dann entsprechend nicht eingerechnet, weil man ja "nichts davon hat", sondern nur die Einbußen ausgeglichen werden. Sicher bin ich mir da aber nicht. Im Zweifel einfach mal beim Jugendamt nachfragen, die kennen sich doch mit der Berechnung aus.

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Mit 3 Monaten kommst du auch nicht direkt ins Gefängnis, sondern es handelt sich sehr wahrscheinlich um eine Bewährungsstrafe. Bleib in Zukunft sauber und dir passiert nichts.

Davon abgesehen: Die Richterin persönlich will dich nicht ins Gefängnis stecken, sie vertritt nur den Staat an dieser Stelle. Sie irgendwie anzuschreiben und persönlich zu kontaktieren, ist fehl am Platz. Du kannst Rechtsmittel einlegen, wie hier schon angesprochen wurde, wenn du glaubst, dass es sich um ein falsches Urteil handelt. "Ich war noch nie im Gefängnis" ist kein Grund für Rechtsmittel.

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Wenn du im Block einer Wohnungsgesellschaft zur Miete wohnst, kannst du dann mitbestimmen, was an dem Haus vorgenommen wird? Nein.

Wenn du deinem Vater Hilfe am Haus anbietest, lässt er dich vielleicht trotzdem mit entscheiden. So ganz ohne "Ich habe da aber ein Recht drauf!", stattdessen mit "Komm, wir machen das zusammen."

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Ehemaligen Rechtsanwalt wegen Falschberatung einklagen. Welche Ansprüche habe ich?

Hallo miteinander,

Ich beabsichtige, meinen ehemaligen Anwalt einzuklagen. Ich bin mir nicht sicher, welche Ansprüche habe ich.

Vom Anfang: Da ich einen Verkehrsunfall hatte, hatte ich einen Rechtsanwalt beauftragt, der mich vor Gericht vertritt. Alles lief über meiner Rechtsschutzversicherung. Es ging um restliche Schadensersatzansprüche (ca. 2000 Euro), da die gegnerische Versicherung mein Auto zu niedrig bewertet hat. Am Anfang alles war in Ordnung, aber später hat meinen Anwalt scheiß gebaut, und zwar:

-hat mir gesagt, dass der Gegner sich so weit nicht geäußert hat und somit hat er seine Schuld so zu sagen bestätigt. Das war jedoch falsch, der Gegner hatte sich einfach später geäußert und er hatte der ganze Streit komischerweise gewonnen. Falls mir meinen Anwalt nicht falsch beraten wurde, wurde ich ganz andere Taktik und Schritte vornehmen. Zwar, ich wurde schon am Anfang einen Vergleich d.h. 1000 Euro annehmen und so der ganze Streit erledigen.

-hat mich über den Sachverhalt nicht genügend informiert, und zwar, er hat mir manche Schriftsätze zur Kenntnis nicht gebracht. So ich wusste nicht, wie der ganze Streit läuft. Es geht um Schriftsatze meinen Anwalt, gegnerisches Anwalt und auch des Gerichtes.

-hat mein Mandat ohne triftiges Grund niedergelegt.

Nach dieser Combo habe ich den Streit verloren. Das alles Vorgenannte habe ich schriftlich und ich will jetzt der Verbrecher einklagen. Welche Ansprüche habe ich überhaupt? Nur alles was im Paragraf 43 BRAO steht oder vielleicht noch was. Seelische Schäden? Persönlichkeit Verletzung?

Ich wende mich letztendlich an einen Fachanwalt für Anwaltshaftung (falls solches gibt es überhaupt), aber mein Vertrauen zu Anwälte ist gebrochen, deshalb suche ich erstmal hier Hilfe und bitte Euch hiermit um Tipps. Ich will nicht wieder durch einen weiteren Anwalt verarscht werden. Ich habe bereits zwei Kanzleien angerufen, aber die sagen, sie wurden gegen seine Kollegen nicht streiten. Es kann sein, dass ich ganz alleine kämpfen müsse.

Bitte um Eure Äußerungen.

Viele Grüße, Marcel.

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Ganz ehrlich gemeinter Tipp: Nicht alleine probieren. Du wirst in der Luft zerrissen, so wie du das Problem hier schilderst.

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Schließe mich an: Nichts tun. Schadensersatz gibt es nur, wenn du was falsch gemacht hast. Der Fehler liegt ja hier offensichtlich nicht bei dir, sondern bei deinem Käufer. Oder durftest schon du die Karte nicht weiter verkaufen, unabhängig vom Preis?

Wenn du einen Baseballschläger verkaufst, dein Käufer damit eine Scheibe einschlägt und er für die Scheibe bezahlen muss - würdest du ihm dann die Scheibenkosten ersetzen? Nein, ist ja seine Schuld, wenn er mit deinem Baseballschläger Unsinn anstellt.

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Das ist definitiv ein Grund zum Jugendamt zu gehen! Alternativ kannst du dich auch zu Kinderschutzzentren informieren, die gibt es in vielen Städten. Niemand muss sich so behandeln lassen und vor allem solltest du keine Angst haben, nach Hause zu gehen. Du schaffst das!

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Strafbar ist nach § 176 StGB jede nicht unerhebliche sexuelle Handlung. Darunter können auch Zungenküsse, das Anfassen von Brust oder Intimbereich (auch über der Kleidung) und Sexting fallen. Wenn du also eine für ihr Alter angemessene Beziehung ohne jeden sexuellen Kontext führst, ist es in Ordnung. Händchenhalten, Bussis und Umarmungen okay, alles andere nicht.

Davon abgesehen halte ich es für äußerst fragwürdig, als 16jähriger eine Beziehung zu einer 12jährigen zu haben, egal für wie "reif" sie sich hält. Sie ist ein Kind.

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So hart es klingt: Wo nichts ist, kann auch nichts gepfändet werden. Wenn bei der Pfändung nicht mehr herausgekommen ist, wird er wohl das Geld klug zur Seite geschafft oder ausgegeben haben. Und die rechtlichen Sanktionen sind glücklicherweise kein verlängerter Arm der Opfer, sondern funktionieren nach eigenen Regeln. Er wird also so bestraft, wie es das Gericht für richtig hält, du kannst da nicht viel beeinflussen.
Falls ihr noch gemeinsames Sorgerecht habt, kannst du dort ansetzen. Offenbar interessiert er sich so wenig für sein Kind, dass ihm auch seine/ihre finanzielle Absicherung egal ist. Hier solltest du nur bitte darauf achten, dass du das Kind nicht instrumentalisierst. Ist er ihm/ihr sonst ein liebender Vater, dann bestrafe das Kind nicht noch zusätzlich, indem du ihm/ihr den Vater nimmst.

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