Sparbuch mit Kleinstbetrag auflösen - Kosten?

2 Antworten

Gebühren für die Auflösung von Sparbüchern sind mir bisher nicht untergekommen und dürften auch unzulässig sein. Wenn Banken und Sparkassen kassieren, dann für die Neuanlage spezieller Sparbücher, z.B. von Treuhandsparbüchern.

Früher wollten die Spaßkassen und Banken 5 DEM, wenn man ein Sparbuch auflöst. Also läßt man sich alles bis auf 1 DEM auszahlen. Etwas später löst man das Konto auf und zahlt dafür nichts, da die Bank froh ist, das Konto los zu werden.

Ich nehme an, daß Du bei einer Bank, die auch heute noch irrsinnigerweise dafür Gebühren verlangt, ebenso alles bis auf 0,01 EUR oder so abheben kannst. Hast Du das Geld in Händen, bittest Du um Auflösung der Sparbücher, ansonsten läßt Du sie bestehen und die Bank wird weiterhin Verwaltungskosten damit haben, die sicher höher als 1 ct liegen :-)