Familienärger: Schwester hat bei Mutter die Sparbücher an sich genommen und abgeräumt, was tun? Rat!

2 Antworten

Du möchtest gerne den Rat hören, dass die Spk die Sparbücher nicht hätte auszahlen dürfen, nicht wahr? Dann hättest Du rechtlich das ganze Programm (wie nachmittags im Fernsehen) auskosten können, nicht wahr?

Wäre es Dir also lieber, die Schuld auf andere zu schieben, als auf das "Dummerchen", dass diese hinkenden Wertpapiere in Auftrag gegeben hat und das andere, das die Dinger nicht sorgfältig verwahrt hat? Aber in der Familie hat man weder Geheimnisse noch scheut man sich vor klarer Aussprache, also dann .... es darf ungestraft weiter geklaut werden.

Das Sparbuch ist ein hinkendes Inhaberpapier. Wenn Du es ganz genau haben willst, dann klick jetzt hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/808.html

Die Bank/Sparkasse darf an jeden Inhaber des Sparbuchs auszahlen. Urkunden- und bankrechtlich geht das also hier in Ordnung.

Die andere Frage ist, ob die Schwester im Verhältnis zur Mutter -die ja wohl Kontoinhaberin war- so handeln durfte. Du meinst nein. Was sagt denn die Mutter dazu, denn auf die kommt es ja an?

Wenn ich dann allerdings höre, dass Du keine Konsequenzen ziehen möchtest, frage ich mich, wieso Du Dich überhaupt dafür interessierst. Ich zitiere aus dem deutschen Liedgut: "Glücklich ist, wer vergißt, was nun einmal nicht zu ändern ist".

ja oder eben so : "Glücklich ist, wer vergißt, was nun einmal nicht zu ändern ist"

.....denn so kenne ich es auch: Die Bank/Sparkasse darf an jeden Inhaber des Sparbuchs auszahlen ;-) K.

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@Gaenseliesel

@Liesel Ja , der Frühling ist da .Denn : " Mariechen saß weinend im Garten . "

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