Sonderausgaben in der Feststellungserklärung einer GbR?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es handelt sich nicht um "Sonderausgaben" (das ist ein feststehender Begriff für Ausgaben gem. § 10 EStG, sondern um "Sonderbetriebsausgaben" des Gesellschafters. Denn es geht um Betriebsausgaben, also Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind.

Soll keine Klugscheißerei sein, sondern ist wegen der Begrifflichkeiten wichtig.

Man macht dann eine Liste, in der man seine Sonderbetriebsausgaben aufführt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für Ihre Antwort. Sie haben natürlich vollkommen recht, es sind Sonderbetriebsausgaben. Dann reicht es also vorerst, diese im Rahmen der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung unter Sonderbetriebsausgaben aufzulisten? Und dort werden diese dann ebenso behandelt, wie als würde ich sie in der Einkommensteuererklärung absetzen, also AfA, GWG etc.?

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