Müssen Eltern die Millionäre sind für die Harz4 Leistungen ihres 33J. alten Sohn aufkommen?
Ich bin 33 Jahre alt. Habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein abgebrochenes Studium bin ledig, keine Kinder, wohne alleine.
Meine Eltern sind selbstständig, haben über 120 Mitarbeiter und das Unternehmen macht jährlich ca. 30 Millionen € Umsatz.
Ich bin verstritten mit meinen Eltern und muss einen Antrag auf Harz4 Leistungen stellen.
1. Muss ich das Amt über die finanzielle Situation meiner Eltern in Kenntnis setzen?
2. Müssen meine Eltern dem Amt Leistungen erstatten bzw. müssen meine Eltern direkt für Leistungen die den Harz4 Satz betreffen aufkommen?
Vorab schon mal lieben Dank für eine Antwort.
1 Antwort
Ich bin 33 Jahre alt.
Ergo sind Dir Deine Eltern in keiner Form mehr zum Unterhalt verpflichtet.
Muss ich das Amt über die finanzielle Situation meiner Eltern in Kenntnis setzen?
Definitiv nicht.
Kleines Beispiel .... der jüngere Bruder unseres ehemaligen Kanzlers Schröder (geschätztes Vermögen: 20 Millionen Euro) lebte auch von Leistungen nach SGB II
Wilees, da bin ich mir nicht so sicher. Geschwister untereinander sind nicht zum Unterhalt verpflichtet, bei Eltern und Kind habe ich kürzlich etwas anderes gelesen. Und da war der Sohn noch älter 🤔 allerdings wohnte der wieder in seinem Kinderzimmer.