Sind Rechnungen aus 2006 verjährt?

1 Antwort

Nein, die Rechnung muss noch bezahlt werden, da die Verjähringsfrist 3 Jahre beträgt. Und sie beginnt mir Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist. Das wäre in Deinem Fall der 31.12.2009.