Ich würde mal überprüfen, ob ich bei der Lastschrift nicht vielleicht selber falsche Angaben gemacht habe, kann ja passieren. Ansonsten kannst Du nur immer schon Deine Kontoauszüge kontrollieren, und alles was nicht korrekt abgebucht ist, wieder zurück geben. Dafür gilt die acht Wochen Frist.
Gehört habe ich auch schon davon. In Anspruch nehmen würde ich so was aber nicht. Man weiß nie, was man anschließend bekommt. Ich würde lieber zu einer Bank gehen.
So ganz nach vollziehen kann ich diese Sache nicht. Denn selbst wenn noch Heizöl im Tank war, was ja meistens der Fall ist, funktioniert an den Tankwagen ein automatischer Einfüllstop. Und wenn der nicht funktioniert, was sich ja nachweisen lässt, ist die Heizölfirma dafür verantwortlich. Mitverschulden sehe ich hier auf keinen Fall. Im Notfall würde ich einen Anwalt einschalten.
Auf Deutsch auch: der Bär drückt die Kurse, der Stier hebt die Kurse.
Ich hätte geschworen, ich weiß es. Aber es ist unglaublich, kaum hat man anderes Geld, schon weiß man nicht mehr, wie das alte Geld aussah.
Nein, die Rechnung muss noch bezahlt werden, da die Verjähringsfrist 3 Jahre beträgt. Und sie beginnt mir Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist. Das wäre in Deinem Fall der 31.12.2009.
Ob Du einen Anspruch hast oder nicht, ist in Deinem Tarifvertrag geregelt. Sollte Dein Arbeitgeber nichts zahlen, kannst Du aber trotzdem darum bitten, dass ein entsprechender Betrag von Deinem Gehalt abgebucht und von Deinem Arbeitgeber als VL auf ein entsprechendes Konto überwiesen wird. Du zahlst dann eben den VL selber, aber über Deinen Arbeitgeber.
Du musst mit Deiner Versicherung sprechen. Wenn Du bereits einen Hund dort versichert hast, ist der zweite Hund bei einem geringen Beitragsaufschlag dann auch mit versichert.
Also ich würde jetzt einsteigen. Wenn nicht jetzt, wann dann. Fondssparpläne sind genau so sicher, wie z. B. Sparbücher, da Aktien erst dann nichts mehr wert sind, wenn die Unternehmen pleite sind. Bei einem guten Fonds ist das unwahrscheinlich.