Schmerzensgeld bei Verbrennung beim Friseur?

2 Antworten

WEnn man sich auf den riseurstuhl setzt ist es verbunden mit dem stillschweigenden Einverständnis zur Körperverletzung, denn das abschneiden der Haare wäre sonst eine strafbare Körperverletzung.

Aber es muss achgerecht sein. Also Verletzungen der Haut mit dem Handwerkszeug, ob Schnitte in die Haut mit Scheere, oder Messer, oder Verbrühungen durch heisses Wasser, oder eben verbrennungen durch den Fön sind nciht abgedeckt.

Die frage ist aber schon, wie stark ist die Verletzung. eine leichte Rötung wird für Schmerzensgeld nciht reichen. Wenn es aber so schlimm ist, das man zum Hautarzt/Arzt muss, dann sollte ein Schmerzensgeld gerechtfertigt sein.

Wfwbinder hat schon zutreffend geantwortet. Es darf sich bei der Verletzung um keine Bagatellverletzung handeln, damit überhaupt ein Schmerzensgeld zuerkannt werden kann.