Sturz in Arztpraxis, wer haftet?


29.07.2021, 13:45

Es ist mir eine Herzensangelegenheit und ich finde es bitter, dass man für sein Recht überhaupt kämpfen muss. Bei Menschen die einen garantierten guten Versicherungsschutz genießen (Praxen und Ärzte). Wo ist auch die Menschlichkeit? Ihr Mann wurde gerade operiert und ist selbst auf Ihre Pflege angewiesen. Weder sie noch er können ohne unsere Hilfe! den Haushalt, Einkauf etc. erledigen, weil; weder meine liebe Stiefmama noch mein Schwiegerpapa dürfen Auto fahren. Hätten wir die Mittel, würde ich jeden Cent gerne dafür hergeben, aber wir sind im Moment quasi "am Arsch" was das finanzielle angeht...Ich möchte nur, dass anständige, unschuldige Personen wie meine SM zu dem Recht kommen, was ihnen zusteht. Ich möchte nur einen Rat bzw. eine Einschätzung.

3 Antworten

Hi, nur ein Gedanke: Was wollt ihr erreichen? Schmerzengeld? Wieviel Schmerzensgeld würde es für einen Armbruch geben? Lohnt sich der ganze Ärger überhaupt?

Die Praxis ist doch nicht verantwortlich. Höchstens der Arzt persönlich.

Die Behandlung wird ja von der KK bezahlt und ggfs. wird sich die KK an einen Verursacher wenden.

Leider ist es so, dass der Bruch sehr kompliziert war und eventuelle bleibenden Schäden vorausgesagt wurden...ihr Ehemann selbst operiert, hätte Pflege und Hilfe benötigt. Antrag auf Haushaltshilfe wurde sogar von der KK belächelt. Ich finde, es unglaublich, was menschlich da abging und welche Kosten meiner SM zur Last wurden wegen diesem Vorfall.

Wenn ich in einem Supermarkt ausrutsche haftet doch auch der Supermarkt...ich verstehe überhaupt nicht.

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@Nana1986

tja, der Supermarkt haftet evtl. wenn er zumutbare Sicherungspflicht nicht erfüllt und auch das ist sicherlich kein Selbstläufer.

Und ja, ich wäre auch der Meinung das der Arzt, persönlich, in der Pflicht steht, nicht als Arzt sondern als Mensch, der einen anderen Menschen umgelaufen hat.

Aber Meinung.....

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Auf hoher See und vor Gericht weiß keiner wie es ausgeht.

Das ist so grob die Formulierung um die es geht wenn man Schmerzensgeld möchte:

Unfallverursacher vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Vergleich zum Verhalten des Geschädigten erheblich fahrlässig gehandelt

Das dürfte schwierig werden und nur ein Anwalt kann euch sagen wie die Chancen stehen.

Ohne Anwalt kommste hier nicht weiter.

Die Versicherung hat davon eine ganze Abteilung, alleine kommt ihr dagegen nicht an, egal was Du hier hörst/liest.