Schlüssel einbehalten wegen noch nicht gezahlter verzugszinsen?

3 Antworten

In der Regel ist die Übergabe mit der Kaufpreiszahlung gem. notariellen KV durchzuführen!

Sollte hierzu weiteres geregelt worden sein, musst Du das im Vertrag nachlesen.

Wenn nein, ist die Schlüsselübergabe fällig, aber sowas von.

Etwaige zusätzliche Forderungen musst Du dann auf dem Rechtsweg einfordern/einklagen!

Bitte genauer ausführen...

Ihr konntet erst später zahlen und der Verzug war bereits im Notarvertrag geregelt? Übergang meist mit vollständiger Zahlung...