Schenkung und Erbfall?
Guten Tag,
Mein Partner hat vor einigen Jahren eine Schenkung (Grundstück) von seinem Vater erhalten. Auf diesem Grundstück haben wir ein Haus+Gartenhaus gebaut. Vor kurzem ist sein Vater verstorben.
Jetzt stellt sich die Frage bzgl. Des Erbfalls, wird das Haus+Gartenhaus mit einbezogen in der Ermittlung des Erbwertes?
Mfg
4 Antworten
Noch nicht Mal der Wert des Grundstücks. Es wurde ja verschenkt und ist damit nicht mehr Teil der Erbmasse. Es kann lediglich ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bestehen. Der bezieht sich dann aber auch nur auf die Schenkung, also das Grundstück. Das Haus ist außen vor.
Nein, das Haus und Gartenhaus können nicht mit einbezogen werden, denn das hat dein Partner ja nicht geerbt, sondern selber gebaut.
Mein Partner hat vor einigen Jahren eine Schenkung (Grundstück) von seinem Vater erhalten
Wie viele Jahre genau ist das denn her? Es kann maximal der damalige Wert des Grundstücks herangezogen werden, was den Pflichtteilergänzungsanspruch betrifft. Liegt die Schenkung mehr als 10 Jahre zurück, ist der Anspruch erloschen. Ansonsten reduziert er sich um 10% pro Jahr nach der Schenkung.
Die Schenkung ist noch keine 10 Jahre her. Danke für ihre Infos.
Allenfalls kann der Wert der Schenkung zum damaligen Zeitpunkt für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch herangezogen werden.
Welcher nach einigen Jahren auch um einige Prozentpunkte abgeschmolzen ist. Also 10% pro Jahr.
Er hat das Grundstück vor Jahren geschenkt bekommen.
Es geht/ging mit dem damaligen Wert in die eventuelle Berechnung der Erbschaftsteuer ein.
Das Thema ist durch.
Nur wenn sein jetziges Erbe, zusammen mit dem damaligen Wert des Grundstpccks über 400.000,- liegt, wird ggf. Erbschaftsteuer fällig.