Roller Defekt obwohl keins angegeben wurde?

2 Antworten

Wurde denn die Mängelgewährleistung in der Anzeige oder dem ggf. geschlossenen Kaufvertrag rechtswirksam ausgeschlossen?

Für mich hört sich das jetzt erstmal an nach „gekauft wie gesehen“. Du hast den Roller vor Ort getestet und bist damit auch noch nach Hause gefahren. Damit hat der Roller die Beschreibung „fahrbereit“ definitiv auch erfüllt.

Sofern es aber arglistig verschwiegene Mängel am Roller gab, müsstest du diese dem Verkäufer nachweisen, um Ansprüche geltend machen zu können.

"dass der Roller fahrbereit ist"

War dieser ja auch wohl:

"Bei der Probefahrt war alles in Ordnung. nachdem ich den Roller zu mir gefahren habe"

Sprit im Tank, Benzinhahn auf? 😜😁😎