Rentenversicherungsbeiträge während Krankengeldbezug?

2 Antworten

Also das ist das erstemal, das ich sowas höre

Ich war von ca 2005 bis 2010 krank... Kreuzbandriß...ansich kein Problem, ich hatte halt Pech...1 von 1000 halt...ich mußte nie etwas zahlen...geschweige denn eine Rechnung ist gekommen...hatte 5 OPs mit dem Knie während der Zeit

Vielleicht hat das was mit deiner Krankenkasse zutun... jede ist halt anders ...auf anraten eines Arztes bin ich vor vielen Jahren in die TK...

nach dem Abschnitt des krankengeldes bin ich einige Monate in H4 gefallen, da zumindest damals nicht gesetzlich geregelt ist, was passiert, wenn man lange krank ist...ich habe während der Zeit meinen Job noch gehabt...ich habe mich 2010 wieder eingegliedert und mich dann abfinden lassen...

Sie sollten vielleicht mal Ihre Krankenkasse durchforsten...

Ich bin ferner seit vielen Jahren in der VDK... Sozialverband...die haben zur Not auch eigene Anwälte...sollten sie sich mal kundig machen

Hallo,

die Schlderung ist recht unvollständig. Wenn es sich wirklich so darstellt, bist Du eventuell privat Versichert oder freiwillig gesetzlich krankenversichert mit Nebenbeschäftigug oder auch etwas anderes. Deshalb benötige ich hier weitere Angaben:

  1. Bist rentenversicherungspflichtig oder freiwillig rentenversichrt?
  2. Bist du gesetzlich krankenversichert? Falls ja, pflichtversichert oder freiwillig versichert oder bist du privat krankenversichert.
  3. Übst du eine Tätiigkeit im Angestelltenverhältnis aus?
  4. Übst Du eine selbständige Tätigkeit aus? Falls ja, eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit oder eine nicht rentenversicherungspflichtige Tätigkeit.
  5. Hast Du weitere EInnahmen (z. B,. aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, landwirtschaftliche Einkünfte)?
Zpltd 
Fragesteller
 07.03.2024, 11:35

Vielen Dank für die Antwort! Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ich bin von DRV befreit und bei Ärzteversorgung Niedersachsen rentenversichert. Ich bin als Angestellte tätig. Ich habe kein weiteres Einkommen.

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heinerbumm  07.03.2024, 11:50
@Zpltd

Dann ist das so korrekt. Die Beiträge zur Ärzteversorgung sollten aber dann sinken oder entfallen, denn die Versorgungsabgabe ist i. d. R. nur auf Einkünfte aus der ärztlichen Tätigkeit zu zahlen.

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Zpltd 
Fragesteller
 07.03.2024, 12:13
@heinerbumm

Vielen Dank nochmal für die Antwort. Das hatte ich mir auch so vorgestellt. Sie haben in dem Schreiben jedoch vermerkt, dass diese Gebühren zu zahlen sind. Also sie wissen schon über mein Krankengeldbezug, fordern diese Beiträge in dieser Höhe trotzdem. Muss ich sie anrufen? Also wem kann ich mich anwenden, da ich diesen Bereich nicht kenne, einem Sozialverband vielleicht?

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heinerbumm  07.03.2024, 12:34
@Zpltd

Grundsätzlich würd ich erst mit der Ärzteversorgung reden. Es gibt ja auch immer etwas anders gelagerte Fälle, auf die man in dem Forum nicht eingehen kann. Ein Sozialverband hilft vermutlich nicht, da die Ärzteversorgung keine Sozialversicherung ist. Ich rate zu einem Anwalt oder besser zu einem Rentenberater.

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Zpltd 
Fragesteller
 12.03.2024, 09:54
@heinerbumm

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt mit der Ärzteversorgung besprochen. Es wurde mir gesagt, dass diese Beiträge nach meinem aktuellen Krankengeld abgerechnet wurden. Weil die Rentenversicherungsbeiträge nicht abgezogen wurden, sondern von der Krankenkasse mir bezahlt wurden, habe ich kein andere Wahl und muss dieses Geld bezahlen. Sie hatten jedoch geschrieben dass die Versorgung nur aus ärztlichen Tätigkeit zu zahlen ist. Ist das immer noch der Fall, wenn die Krankenkasse die Rentenversicherungsbeiträgen nicht automatisch abgezogen hat? Vielen Dank nochmal.

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heinerbumm  14.03.2024, 09:49
@Zpltd

Das Krankengeld müsste aber niedriger seine als das vorherige Bruttoeinkommen, deshalb sollten die Beiträge auch geringer sein. Da das Krankengeld ja aus ärztlicher Tätigkeit resultiert ist das schon so in Ordnung. Das sind aber typische Problemes einer in einem Versorgungswerk versicherten. Wärst Du in der gesetzlichen Rentenversicherung, müsstest Du für die Rente nichts extra bezahlen, sondern nur den Satz der vom Krankengeld abgeführt wird und würdest trotzdem so gestellt, als hättest Du im Krankengeldbezug etwa 80% Deines Einkommens vor dem Bezug von Krankengeld. Ein weiterer Unterscheid zwischen gesetzicher Rentenversicherung und Versorgungswerk sind Rehaleistungen und das während einer Reha gezahlte Übergangsgeld. Dafür komme beim Versorgungswerk aber meist auch eine höhere Rente raus und es gibt BU-Schutz, in der gesetzlichen Rente nur Schutz bei Erwerbsminderung.

Du siehst, das Versorgungswerk ist nicht das gleiche wie die gesetzliche Rentenversicherung.

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