Renten / Freibetrag/ Steuer?

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Zu KVBW finde ich folgenden Artikel (und dasselbe auch zu VBL).

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjqqqjm8NCBAxXx_rsIHWDeBxYQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.kvbw.de%2Fpb%2Fstartseite%2Fzusatzversorgung%2Fabzuege%2Bkv_steuer.html%23%3A~%3Atext%3DAnders%2520als%2520bei%2520der%2520Beitragspflicht%2C(Anlage%2520R)%2520verwendet%2520werden.&usg=AOvVaw3Nrybsyha5cUnadkj8bMZm&opi=89978449

Wenn nur der Ertragsanteil besteuert wird, richtet sich das nach der unteren Tabelle bb) in Par. 22 EStG.

Was Du mit den 17% meinst, steht in der oberen Tabelle aa) in Par. 22 und gilt m.E. nicht für Betriebsrenten.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwimkI3z89CBAxW4gP0HHXWOCPwQFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Festg%2F__22.html&usg=AOvVaw064sZ3jKvi2Rgn0rjWEpmA&opi=89978449

Falls Du die Steuerlast hochrechnen willst, ich könnte es nicht. Also erst ansatzweise, wenn im nächsten Jahr dann die Bescheinigungen da sind oder die Daten eben schon elektronisch gemeldet sind.

Ich bin mir nicht sicher, was Du meinst, denn der Anteil einer Rente, der nicht besteuert wird, ist kein prozentualer Anteil von irgendwas, sondern ein Fixbetrag. Dieser wird zwar berechnet aus der Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr mal dem für das Jahr des Rentenbeginns geltenden Prozentsatz, ändert sich danach aber nicht mehr - alle Rentenerhöhungen sind also steuerpflichtig.

Den richtigen Ansatz kannst Du den Rentenmitteilungen entnehmen - sei es von der jeweiligen Rentenversicherung direkt oder über den Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung.