17 und 15 geht das?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Gesetz berührt erst mal "nur" den Sex. Ob ihr zusammen ins Kino oder ein Eis essen geht, interessiert den Gesetzgeber nicht, da wollen maximal deine Eltern mitreden. Ein "Beziehungsgesetz" gibt es nicht.

Sofern kein Abhängigkeitsverhältnis (§ 174 StGB) besteht, keine Zwangslage (§ 182 Abs. 1 StGB) vorliegt und dem Minderjährigen keine finanziellen Anreize angeboten werden (§ 182 Abs. 2 StGB), ist Sex in den von dir genannten Fällen legal.

Eine Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung i.S.d. § 182 Abs. 3 StGB kommt hier altersbedingt nicht in Betracht.

Eine Zustimmung der Eltern ist aus strafrechtlicher Perspektive unerheblich, grundsätzlich können die Eltern der Minderjährigen aber dieser (unter Beachtung und im Sinne des Kindeswohls) den Kontakt mit dem Freund verbieten.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

PS: Copy&paste meiner eigenen Antwort. Rechtschreibfehler können gehalten werden.

PPS: Es ist auch nicht verboten, die Suchfunktion zu benutzen. Es hat einen Grund, wieso ich hier meine eigenen Antworten 1:1 kopiere.