Darf die PVS Mahngebühr einbehalten?

2 Antworten

Mahngebühren von 8,50 €...? Wie setzten die sich denn zusammen? Die müssten ja für jede einzelne Mahnung aufgeschlüsselt sein. Wenn nicht, die PVS zur Erklärung auffordern.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

So etwas nennt man Aufrechnung.

Die eigentliche Frage kann man allerdings so nicht beantworten, nämlich, ob eine Mahngebühr berechtigt war. Wie oft ist denn gemahnt worden?