Raten beim Gerichtsvollzieher nicht bezahlt was nun?

5 Antworten

Einen Haftbefehl gibt es ja m.W. nur, wenn Du die Abgabe des Vermögensverzeichnisses verweigerst und wenn der Gläubiger diese beantragt. Ersteres ist ja nicht der Fall, stattdessen hat der GV darauf vorläufig verzichtet.

Ich vermute eher, dass Du nun das VV abgeben musst.

Und ich würde auch eine Möglichkeit finden, mit dem GV und/oder dem Gläubiger zu kommunizieren.

Die anderen Beantwortenden haben vermutlich mal eben so 400,-€ auf dem Konto (ich auch), aber Du vermutlich nicht.

überweise die Rückständigen Raten und gut ist.

Schreib dem GV eine kurze Mail mit Entschuldigung.

ggf. kommt eine Aufforderung auch den Restbetrag zu zahlen, da durch die Rückständigen Zahlungen jetzt die Komplettsumme fällig geworden ist.

ab zur Bank und eine Überweisung der Rückstände machen, und den Dauerauftrag sofort wieder in Gang setzen.

und eine Entschuldigung an den GV per mail schicken.

Überweise 5 Raten auf einmal oder den Gesamtbetrag und zwar dalli dalli

Spare Dir unnötiges Geschreibsel , interessiert keinen , nur die Kohle interessiert

Überweise dem Gerichtsvollzieher das Geld , was du bisher schuldig bist . Dann brauchst du den Gerichtsvollzieher auch nicht anzurufen .

Woher ich das weiß:Recherche