Raten beim Gerichtsvollzieher nicht bezahlt was nun?
Hallöchen,
mit Schreck musste ich feststellen, das ich seit April nicht mehr meine beiden Raten (je 50€) an den Gerichtsvollzieher gezahlt habe…
Ich hatte damals einen Dauerauftrag nachdem ich die 1. Überweisung so getätigt habe eingerichtet. Leider wurde der irgendwie nicht angenommen.
Ich hatte damals mit dem GV eine Ratenzahlung zur Abwendung der Vermögensauskunft vereinbart. Er selbst war bei mir nicht zuhause, sondern ich bin freiwillig ins Büro von ihm.
Dass das nun so passiert, war nicht absehbar und ich habe es heute tatsächlich erst beim genauen hinsehen auf die Kontoauszüge entdeckt.
was passiert nun? Warum hat der GV sich noch nicht gemeldet? Obwohl offiziell ja März das letzte mal Geld kam? Kommt es nun zum Haftbefehl?
ich versuche ständig ihn zu erreichen, leider ist es schwierig telefonisch dort was zu klären da er schlecht zu erreichen ist. Seine Bürozeiten sind auch genau in meiner Arbeitszeit, wo ich definitiv kein frei bekomme (2 Tage die Woche für 3-4h)
5 Antworten
Einen Haftbefehl gibt es ja m.W. nur, wenn Du die Abgabe des Vermögensverzeichnisses verweigerst und wenn der Gläubiger diese beantragt. Ersteres ist ja nicht der Fall, stattdessen hat der GV darauf vorläufig verzichtet.
Ich vermute eher, dass Du nun das VV abgeben musst.
Und ich würde auch eine Möglichkeit finden, mit dem GV und/oder dem Gläubiger zu kommunizieren.
Die anderen Beantwortenden haben vermutlich mal eben so 400,-€ auf dem Konto (ich auch), aber Du vermutlich nicht.
überweise die Rückständigen Raten und gut ist.
Schreib dem GV eine kurze Mail mit Entschuldigung.
ggf. kommt eine Aufforderung auch den Restbetrag zu zahlen, da durch die Rückständigen Zahlungen jetzt die Komplettsumme fällig geworden ist.
ab zur Bank und eine Überweisung der Rückstände machen, und den Dauerauftrag sofort wieder in Gang setzen.
und eine Entschuldigung an den GV per mail schicken.
Überweise 5 Raten auf einmal oder den Gesamtbetrag und zwar dalli dalli
Spare Dir unnötiges Geschreibsel , interessiert keinen , nur die Kohle interessiert
Überweise dem Gerichtsvollzieher das Geld , was du bisher schuldig bist . Dann brauchst du den Gerichtsvollzieher auch nicht anzurufen .