Was kommt nach der Vermögensauskunft?
Hallo,
Ich habe seit etwa 2 Jahren Schulden, die sich auf ungefähr 6000 Euro belaufen. Dabei geht es um Stromschulden, Versandhaus (die meine Ex Freundin auf meinem Namen getätigt hat, was jetzt aber nichts zur Sache tut), Amazon Prime, Gerichtskosten (wo ich von 1300 Euro ungefähr 1150 Euro abgezahlt habe in Raten) und beim Jobcenter ein Darlehn, was mir monatlich vom Hartz 4 abgezogen wird.
Seit 2 Monaten beziehe ich Hartz 4 und bin nicht in der Lage, daß ich Schulden zurück zahlen kann. Ich stehe auch mit einer Schuldnerberatung in Kontakt, aber ich wollte mich hier trotzdem nochmal informieren.
Letztes Jahr habe ich auch eine Vermögensauskunft abgegeben.
Meine Frage, was passiert nach der Vermögensauskunft? Bleiben die Gläubiger erstmal auf ihrem Geld sitzen, bis ich wieder Zahlungsfähig bin oder kann ich dafür in den Knast kommen?
Sobald es wieder läuft, werde ich auch Raten zahlen, aber momentan geht es einfach nicht. Wegen den Versandhaus Schulden sitzt mir EOS Inkasso aus Hamburg im Nacken.
Danke.
3 Antworten
Nur wenn du bei der Vermögensauskunft gelogen hast, kann das unangenehme Folgen haben Innerhalb der nächsten zwei Jahre musst du keine erneute Vermögensauskunft abgeben. Danach kann der Gläubiger erneut die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen, um eine Zwangsvollstreckung vorzubereiten. Vor Ablauf dieser Frist ist eine erneute Auskunft zum Vermögen möglich, wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass sich deine Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert haben (§ 802d ZPO).
Du solltest ein P-Konto besitzen, deine monatlichen Pflichtzahlungen wie Miete, Strom, Heizung und Lebensunterhalt immer zuerst zahlen. Deine Gläubiger können nämlich weiterhin Kontopfändungen veranlassen. Mit dem P-Konto verbleibt dir zumindest der pfändungssichere Freibetrag. Weitere Schulden darfst du natürlich nicht aufnehmen.
Wenn du eine Vermögensauskunft geben mußtest, dann gab es davor Gerichtliche Mahnbescheide. Gerichtliche Mahnbescheide setzen die Verjährung auf 30 Jahre.
Eine Vermögensauskunft kann alle 2 Jahre gefordert werden und wenn du dann bei der nächsten Vermögensauskunft flüssig bist, dann mußt du entsprechend zahlen.
Du hast jetzt sozusagen 2 Jahre Schonfrist um dein Leben in den Griff zu bekommen.
In den Knast gehst du nur, wenn du dich weigerst, die Vermögensauskunft abzugeben, oder dort falsche Angaben machst (ganz böse!). Ansonsten bleibt den Gläubigern nichts anderes übrig, als zu warten bis sich deine Vermögensverhältnisse wieder gebessert haben. Dafür haben sie allerdings jetzt 30 Jahre Zeit.