Kann auch noch Ratenzahlung verinbart werden, wenn der Gerichtsvollzieher bereits da ist?

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Selbst da kann jederzeit Ratenzahlung noch beantragt und gewährt werden. Der Gläubiger wird wohl auch eher damit einverstanden sein, wenn dies der Gerichtsvollzieher ist. Dieser ist aber auch vom Gläubiger abhängig oder seinen Weisungen unterworfen. Außer er hat selbst eine gesetzliche Handhabe, so etwa mit einer bestimmten Ratenzahlung zur Abwendung der EV. In diesem Fall kann der Gerichtsvollzieher allein entscheiden. Er braucht dazu nicht den Gläubiger zu fragen.