Pulverbeschichtung ohne meisterbrief?

1 Antwort

Diese Antwort kann dir die zuständige Handwerkskammer geben. Zwar gilt Gemäß Nr. 10 der Anlage A zur HwO gehören Maler und Lackierer zu den zulassungspflichtigen Handwerken, aber Pulverbeschichtung gehört zu den Arbeiten "einfacher Art" und unterliegt deshalb wohl nicht der Meisterpflicht. Ich sehe es zudem zum Bereich "Beschichtung" angehörend.