Gefälschte Preise ,melden?
Ich arbeite in einem Einzelhandelsunternehmen, wir haben einen neuen Chef der verlangt von uns das wir die Preise hochzeichnen. Also zum Verständnis wir haben eine 10% Aktion , der Chef verlangt das wir die Preise um 15% hochzeichnen z.b der Artikel steht für 100 Euro im System und wir sollen sie für 115 Euro auszeichnen.
Anderes Beispiel , wir haben Abverkaufsware diese kostet im System 100 Euro wir sollen das Produkt mit schwarzstift auf 240 Euro auszeichnen dies mit einem Rotstift auf 200 ,,reduzieren,, und dann ein zusätzlich 50 % Prozent Aufkleber draufkleben . Damit der Kunde denkt er würde geldsparen .
Meine Frage ist nun kann ich das bei einer Verbraucher zentrale melden , denn ich möchte die Kunden nicht verarschen oder gar haftbar gemacht werden weil ich dies im Auftrag der Firma gemacht habe .
6 Antworten
Macht jeder Markt, ist halt Werbung/Marketing.
Und da wir hier eine freie Marktwirtschaft haben, kann jeder fast jeden Preis so kalkulieren und hochsetzen, wie man will.
Das hat auch NICHTS mit fälschen zu tun.
Werbung war und ist schon immer eine reine Verarschung gewesen.
Ich sehe hier keinen relevanten Straftatbestand.
Ein Produkt, das zum Verkauf steht, hat keinen "natürlichen" Preis. Auch ein Preis, der in einem Warenwirtschaftssystem steht, hat keine kommerzielle Bedeutung. Es zählen nur tatsächliche Transaktionen mit Kunden.
Steht daher ein Artikel für 100 EUR im System, so kannst Du diesen für 50 EUR, für 100 EUR oder für 150 EUR auszeichnen. Die Preisauszeichnung ist eine "invitatio ad offerendum", d.h. eine Indikation für Kunden, zu welchem Preis ein Antrag des Kunden zum Kauf vom Verkäufer angenommen werden wird.
Bald kommen wieder Black Friday, Cyber Monday und wie sie alle heißen. Erhöhungen kurz vor solchen Tagen und dann nachfolgende Rabatte, um Produkte als Schnäppchen zum UVP zu verkaufen, ist da gewöhnliche Praxis. Daher sollte man auf jeden Fall Preise vergleichen. Vergleichsplattformen wie Idealo haben daher auch eine Graphik, die die Preisentwicklung für einzelne Produkte anzeigt. Damit lassen sich solche Praktiken schnell aufspüren.
Nur ein uninformierter und naiver Kunde denkt, dass rote Striche und Sonderangebote auf etwas besonders Günstiges hinweisen müssen.
Da hast Du recht. Mit dem UWG habe ich mich bisher nur wenig befasst, aber §5 Abs. 4 UWG scheint diesen Fall als "irreführende Handlung" zu erfassen.
Ich bin doch gerade etwas entsetzt wie viele Leute das hier als gängige rechtskonforme Praxis darstellen.
Bereits 2088 hat der BGH in einem Urteil solche Werbung für irreführend und wettbewerbswidrig erklärt.
Das ist ein verstoß gegen das UWG https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/
Ein wenig naiv, oder? Schon mal auf den Gedanken gekommen, dass dies im Handel üblich ist? Also, mach deine dir übertragene Arbeit und lass die Menschheit in Ruhe.
Das kam sogar schon im Fernsehen . Da waren große Möbelhäuser , die haben den Preis auch hoch gesesetzt , so wie du schreibst , das dürfen die so machen , solange die Kunden es bezahlen . Es ist nicht verboten .
Genau gegen solche Praktiken richtet sich das UWG. Ob der hier geschilderte Sachverhalt die dortigen Voraussetzungen erfüllt, will ich an dieser Stelle nicht abschießend beurteilen, ich halte es in Ansicht der BGH-Rechtsprechung zu diesem Thema allerdings für wahrscheinlich.