Privatinsolvenz, Kind möchte Minijob annehmen?
Meine Tochter ist volljährig und wartet auf ihren Studienplatz. Nun möchte sie für die Wartezeit einen Minijob annehmen (520 Euro). Ich befinde mich in der Privatinsolvenz und bin ja unterhaltspflichtig, somit liegt meine Pfändungsfreigrenze ja höher als wenn ich alleine bin. Würde die Pfändungsfreigrenze runtergesetzt wenn meine Tochter einen Minijob annimmt?
1 Antwort
Ein Einkommen aus einem Minijob Deiner Tochter hat keinerlei Auswirkung auf Deine Privatinsolvenz, soweit Du Ihr weiterhin den bisherigen Unterhalt bezahlst - Du bist nicht verplichtet, wegen dieses Einkommens der Tochter Deine Unterhaltsleistungen an sie zu kürzen.
wir wohnen ja auch zusammen und ich zahle Miete und Verpflegung und Kleidung, sonstige Ausgaben alleine
Sprich sie hat, trotz eines Einkommens aus einem Minijob, einen Unterhaltsanspruch Dir gegenüber und dieser wird in der Pfändungstabelle stufenweise festgelegt.
Ich bin auch in Privatinsolvenz, mein Sohn-volljährig- verdient sein eigenes Geld,wohnt noch zu Hause. Bei mir hat meine Insolvenzverwalterin bei Gericht einen Antrag gestellt,das mein Sohn nicht berücksichtigt wird. Ich muss aber moch hinzufügen,das ich Alleinverdiener bin,mein Mann kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen,bin ihm also auch unterhaltspflichtig. Mein Freibetrag zählt also für meinen Mann und mich. Frag einfach mal bei der/ dem Insolvenzverwalter/ in nach. Bei mir hat es ja such geklappt.Ich drück dir die Daumen
Ist das sicher so? Im Bekanntenkreis wurde nämlich gesagt, dass sobald das Kind eigenes Einkommen hat dies mir in Abzug gebracht wird und meine Pfändungsfreigrenze sinkt.
Und natürlich wird sie weiter von mir unterhalten, wir wohnen ja auch zusammen und ich zahle Miete und Verpflegung und Kleidung, sonstige Ausgaben alleine. Das würde ja auch so bleiben. Sie soll sich ein Polster für's Studium ansparen.