Solange du die 1410€ Pfändungsfreigrenze nicht übersteigst,gehört das Geld dir,ist also nicht pfändbar

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Nein,darf er nicht,die Kündigungsfrist ist bindend

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Am besten ein Lärmprotokoll anfertigen, mit Uhrzeit, Art der Störung und Dauer, Anzeige beim Ordnungsamt und der Polizei, danach muss die Hausverwaltung reagieren,ich hatte dasselbe Problem,bei uns hat es zwar 1Jahr gedauert, aber dann kam die Zwangsräumung für die Familie,seitdem haben wir Ruhe,du musst auch die Bedrohung bei der Polizei zur Anzeige bringen

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