Solange du die 1410€ Pfändungsfreigrenze nicht übersteigst,gehört das Geld dir,ist also nicht pfändbar
Wenn du deine monatlichen Stunden in der ersten Woche schon gearbeitet hast, musst du diesen.Monat nicht mehr arbeiten. Sonst würdest duja über die 450€ kommen und dann müsstest du ja Steuern bezahlen
Wende dich an deinen zuständigen Mieterschutzbund,die können dir auf alle Fälle weiterhelfen
Hallo,ich arbeite bei Kaufland, aber Gastronomie, wir haben trotz Feiertage einen Tag frei, die Feiertage bekommt man ja bezahlt,zählt also nicht als Freizeittag. Demnach ist es richtig,daß du noch zusätzlich einen Tag frei hast
Nein,darf er nicht,die Kündigungsfrist ist bindend
Am besten ein Lärmprotokoll anfertigen, mit Uhrzeit, Art der Störung und Dauer, Anzeige beim Ordnungsamt und der Polizei, danach muss die Hausverwaltung reagieren,ich hatte dasselbe Problem,bei uns hat es zwar 1Jahr gedauert, aber dann kam die Zwangsräumung für die Familie,seitdem haben wir Ruhe,du musst auch die Bedrohung bei der Polizei zur Anzeige bringen
In der Probezeit kann ohne triftigen Grund gekündigt werden,ging mir auch schon so
Die Miete wird zu gleichen Teilen ,also durch vier, gerechnet,somit trägt jeder ein viertel der Gesamtmiete, man kann das Jobcenter auch bitten, die Miete gleich an den Eigentümer zu überweisen,da habt ihr gar keine Probleme, wer was zahlen muss.