Private Grundschuld mit darlehensvertrag. Braucht man noch einen Sicherungsvertrag?
Wir haben privat eine Grundschuld eingetragen, sowie einen Darlehensvertrag geschlossen. Die Grundschuld hat jedoch keine Zwecknennung, da abstrakt, so dass nur der nicht notarielle darlehensvertrag einen Zweck enthält
Ich frage mich nun, was passiert, wenn der Darlehensgeber die Wohnung verkauft: Werden wir als eingetragene Person automatisch informiert?
Wer achtet darauf, dass der Darlehensgeber das Geld nicht ausgibt, bevor wir unseren eingetragenen Betrag erhalten haben? Das Grundbuchamt wird wohl kaum nachfragen, ob der darlehensvertrag existiert und ob das darlehen möglicherweise bereits zurückbezahlt ist.
Müssen wir noch einen Sicherungsvertrag schließen?
2 Antworten
Bei einer Änderung im Grundbuch müssen immer auch diejenigen zustimmen, die dort als begünstigte einer Grundschuld eingetragen sind.
Ohne deren Einverständnis bzw. Löschung könnte zwar notariell verkauft werden, allerdings macht das kein Käufer mit - jeder Käufer will die Lastenfreiheit im Grundbuch haben.
Supermischa: Deine Fragen verstehe ich nicht. Veräussern kann nur der rechtmäßige Grundstückseigentümer, nicht der Darlehensgeber. Die Bekanntmachung des Grundbuchamts über den Eigentumswechsel geht auch an denjenigen, für den eine Hypothek oder Grundschuld eingetragen ist. Mit der Eigentumsänderung gehen diese Rechte nicht unter. Entweder wird die Forderung aus der Grundschuld aus dem Verkaufserlös beglichen oder der Erwerber übernimmt in Anrechnung auf den Kaufpreis die Grundschuld. Darlehensvertrag und Zweckbestimmungserklärung (Sicherungsabrede) bedürfen bekanntlich zur ihrer Rechtswirksamkeit nicht der notariellen Beurkundung. Ob dein Darlehensvertrag wesentliche Elemente des Sicherungsvertrags enthält, wäre zu prüfen. Wahrscheinlich dient die Grundschuld nur zur Sicherung des gewährten Darlehens und nicht - wie bei Banken üblich - zur Sicherung anderer Ansprüche und Forderungen.