Priv. Parkplatz über einen öffentlichen Parkplatz zu erreichen?

3 Antworten

Die Einrichtung des privaten Parkplatzes auf dem eigenen Grundstück wird der zuständigen Baubehörde zur Genehmigung vorgelegt. Erfolgt die Genehmigung, so kannst Du natürlich den öffentlichen Grund (öffentlichen Parkplatz) als Zufahrt nutzen.

Die Erschließung des zugrundeliegenden Grundstücks wird mit Sicherheit Voraussetzung für die Baugenehmigung sein.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Es geht konkret um einen ôffendlichen markierten Parkplatz in einer Wohnsiedlung der quasi vor dem Grundstück liegt auf dem die Parkplätze gebaut werden

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@Albretty

Das ist eine Entscheidung des Bauamts. Das wird dir so pauschal nicht einmal ein Architekt oder Fachanwalt für Baurecht beantworten können. Dafür müsste man Landes- und Gemeindebaurecht prüfen und sich mit dem örtlichen Baumamt abstimmen. Ihr werdet für das Vorhaben sowieso einen entsprechenden Fachmenschen brauchen. Also frag den.

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Musst Du beim Bauamt nachfragen.