Pocket bike im wald fahren?

1 Antwort

"Es geht um "öffentlichen" oder "nicht öffentlichen Verkehrsbereich" und jeder Bereich, den ein Verkehrsteilnehmer erreichen kann, ohne eine Sperre zu entfernen, ist ein "öffentlicher Verkehrsbereich" mit allen gesetzlichen Gegebenheiten aus der Fahrerlaubnisverordnung, dem Zulassungsrecht, der StVZO und der StVO."

Wenn der Wald nicht rundherum eingezäunt ist, ist es öffentlich, und damit nicht erlaubt. Ist einem Bekannten von mir passiert, hat sich extra einen Acker gekauft um mit den Söhnen zu crossen. Ruckzuck kam die Polizei. Gab eine riesen Sauerei. Er hätte das komplette Gelände einfrieden müssen.

Also darf ich auf den Feld meiner oma fahren da sie einen Bauernhof besitzt und die wiesen sind umzäunt🤔?

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@Matthias2007

Theoretisch ja, wenn da nicht noch die untere Naturschutzbehörde wäre... kommt immer auf die Wiese an. Aber hey, mit dem Gaul dürftest du drüber 😉

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