Pflichtteilersatzanspruch?

2 Antworten

und verringert er sich vielleicht jährlich um 10%?

Genau so stellt es sich dar. Sprich der Pflichtteilergänzungsanspruch ist nach 10 Jahren verbraucht.

Es gibt außer der Tochter und den beiden Enkeln keine weiteren gesetzlichen Erben?

Die Enkel haben hier einen Pflichtteilanspruch gemäß § 2303 Abs. 1 BGB, dieser beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Da jeder der Enkel im Falle der gesetzlichen Erbfolge 1/4 des Gesamtvermögens erben würde (jeweils die Hälfte des Erbteils ihres Vaters), hat hier jeder einen Pflichtteilanspruch von 1/8 des Gesamtvermögens.

Der Wert der Schenkung bestimmt sich nach dem Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls, es sei denn der Wert war zum Zeitpunkt der Schenkung niedriger (§ 2325 Abs. 2 Satz 2 BGB). Gehen wir der Vereinfachung halber davon aus, dass außer dem Haus im anzusetzenden Wert von 400.000 € keine weitere Erbmasse besteht. Damit entspricht der Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB dem Pflichtteil. Jeder der Enkel würde hier also im ersten Jahr nach dem Erbfall 50.000 € erben.

Nun wird reduziert sich der anzusetzende Wert der Schenkung aber jedes Jahr um ein Zehntel, nach zehn Jahren findet keine Anrechnung mehr statt.