Pfändung durch Vorbesitzer?

2 Antworten

Was für ein Problem sollte es geben?

Wenn ausschließlich Dein Name an Deiner Tür bzw. dem Briefkasten steht und Du nicht der Empfänger der Briefe bist, dann wurden die Briefe fälschlicherweise in Deinen Briefkasten geworfen und dann wird auch kein Gerichtsvollzieher das Haus öffnen lassen und "ausräumen".

Hat der Briefträger die Briefe aus "Gewohnheit" oder Bequemlichkeit trotz fehlender Namensübereinstimmung in Deinen Briefkasten geworfen, sind diese nicht ordnungsgemäß zugestellt und spätestens der Gerichtsvollzieher wird das bemerken (müssen) und darf dann auch nicht vollstrecken. Du musst auch nichts "nachweisen", außer natürlich Dich auszuweisen, wenn der GV wirklich vor der Tür stehen sollte.

Um möglichen Unannehmlichkeiten vorzubeugen und keine weiteren unerwünschen Briefe zu erhalten, kannst Du natürlich vorsorglich versuchen, den Absender (Gericht/GV) zu informieren. Ich hätte dabei auch kein Problem, den letzten Brief "aus Versehen" zu öffnen, um einen Ansprechpartner herauszufinden. Daraus wird Dir niemand einen Vorwurf machen können. Wer sieht denn schon jedes Mal auf die Anschrift, bevor er seine Post öffnet? Ich habe auch schon Post aus meinem Briefkasten geöffnet, die an einen Nachbarn adressiert war, und dies erst danach bemerkt.

sebi68 
Fragesteller
 27.05.2023, 23:21

Als Absender steht nur Bundesministeriums der Justiz, also sehr allgemein gefasst. Es steht auch keine Person auf dem Brief, sondern nur der Firmenname, daher kann der Postbote auch nicht den Namen abgleichen. Ich nehme mal an, daß sich ein Gerichtsvollzieher nicht von einem fehlenden Namensschild abhalten lässt, sonst würde ja jeder Schuldner das abnehmen. Ich kann mich da auch nicht ans Gewerbeamt wenden, da es sich um eine englische Ldt handelt.

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Zappzappzapp  28.05.2023, 20:24
@sebi68

Wenn der Firmenname nicht auf den Namensschild steht, muss der Postbote nichts abgleichen, sondern den Brief zurücksenden. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Brief mit beliebigem Namen in irgendeinen einen Briefkasten an dieser Anschrift geworfen werden kann?

Und natürlich wird ein Gerichtsvollzieher nicht einfach eine Wohnung aufbrechen lassen, wenn nicht gesichert ist, dass es sich um den richtigen Adressaten handelt.

Warum öffnest Du nicht einfach einen Brief "aus Versehen", wie ich Dir empfohlen hatte, dann weisst Du, wen Du ansprechen kannst? Dir kann doch überhaupt nichts passieren und Du kannst die Sache klären.

Alternativ kannst Du nur abwarten, was passiert und das kann Dir auch hier niemand vorhersagen. Deine Wohnung ausräumen wird allerdings so schnell niemand.

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Kannst du auf dem gelben Umschlag erkennen von wo das Schreiben kommt? Bzw manchmal stehen da auch ein Aktenzeichen drauf. Ich hatte sowas ähnliches mal, ich habe da seinerzeit angerufen und denen mitgeteilt das die Person dort nicht mehr wohnt. Das hat denen dann gereicht. Das war allerdings auch kein gelber Brief.

Die deutschen Behörden haben Zugriff auf die Meldedaten, wenn der sich umgemeldet hat, dann haben die auch die neue Adresse. Das wird dort idR aber nur angefragt wenn man Zweifel an einer Adresse hat. Wenn die Person sich nicht umgemeldet hat, wird es schon schwieriger, dann kann es sein das du zu der Meldebehörde musst, nachweisen musst das du der Eigentümer von dem Haus bist und dann können die die Person von Amts wegen abmelden. Es ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich was die genau an Unterlagen brauchen.

Die Postboten (zumindest bei mir) gleichen den Namen leider nicht mehr mit dem Namen am Briefkasten ab 😔 Das macht es dann natürlich auch noch komplizierter.

Eigentlich dürfen die Gerichtsvollzieher dein Haus nicht einfach nicht so aufmachen, (nur mit Durchsuchungsbeschluss und der muss durch einen Richter erlassen werden) aber leider kann keiner in die Zukunft gucken und weiß was passiert.

Du hast damit nix zu tun, aber um dich abzusichern würde ich an deiner Stelle beim Absender anrufen (ggf über das Bürgertelefon 115, das sollte es eigentlich in jedem Bundesland geben) und lass dich dann weiter vermitteln (Absender und ggf Aktenzeichen reicht denen meistens). Oder du kannst sonst auch zu der Behörde hingehen/fahren (wenn es für dich machbar ist) und das da an Amtsstelle zu Protokoll geben (Perso nicht vergessen!) Alternativ auch eine EMail (die Daten sind ja schnell gegoogelt).

Tu dir nur selber den Gefallen und melde es bei der Behörde, das die Person dort nicht mehr wohnt bzw das die Firmen dort nicht mehr sind, dann brauchst du eigentlich nichts zu befürchten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
sebi68 
Fragesteller
 27.05.2023, 23:25

Der Absender ist nur Bundesministeriums der Justiz, da wird man nicht weit kommen. Die Vorbesitzerin hat sich umgemeldet. Aber die Firma anscheinend nicht. Und die ist mit meiner Adresse in England registriert.

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