Pfändung?

2 Antworten

Das Konto so wie ich verstanden habe ist auf die Kinder aber Sie darf drauf zugreifen

Das dürftest du falsch verstanden haben, sonst wäre das Konto nämlich nicht gepfändet. Eine Pfändung richtet sich gegen die Person und erstreckt sich nicht auf Konten, für die man lediglich verfügungsberechtigt ist. Mehr als die Pfändung zu bezahlen, kann man da leider nicht raten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Das ist das Kindersparbuchkonto es wurde auf die Kinder ausgestellt. Die Mutter ist Erziehungsberechtigte .

Das ist so- Sie kann auf diese Sparkonto jedes Mal wenn sie möchte das Geld drauf zahlen und die Höhe der Betrages ist nicht Fest. Die Papiere wurden auf die Kinder ausgestellt aber die EC-karte auf ihren Namen.

Sie kann das Geld im Normalfall abheben aber nur komplett. So ein Sparkonto ist es

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@artik

Ich vermute trotzdem, dass die Mutter Kontoinhaber ist. Ein Sparbuch für mehrere Kinder gemeinsam wäre mehr als ungewöhnlich. Und wären die Kinder Kontoinhaber, kann es nicht gepfändet werden, wenn sich die Pfändung gegen die Mutter richtet.

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Dagegen klagen und das kostet Geld !