Parkgebühr mit Bankkarte zahlen

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Ja das ist kein Problem. Beim Karteneinsatz wurden nur die Kontodaten dem Gläubiger übermittelt. Dieser kann dann selbst entscheiden, ob und wann er die Forderung geltend macht bzw. einzieht. Theoretisch kann der Gläubiger auch nach 2 Jahren noch die Forderung einziehen. (innerhalb der Verjährungsfrist). Nach 4 Jahren z.B. währe die Forderung allerdings schon verjährt und kann sorglos bei der Bank zurückgebucht werden.

Ich nutze das sehr häufig - mit ec- oder Kreditkarten, je nach Parkhaus. Als Beleg für die Reisekostenabrechnung dient die Kartenabrechnung.

Manche Abbuchungen erfolgen anscheinend in monatlichen Intervallen, d.h. sie kommen z.T. erst am Monatsende in die Buchung. Andere wieder laufen über gewöhnliche ec-Lastschrift und sind am nächsten oder übernächsten Bankarbeitstag gebucht.

Sollte nach vier Wochen immer noch keine Buchung erfolgt sein, solltest Du erwägen, dieses Parkhaus häufiger zu nutzen :-)

Sofern mir bekannt ist, gibt es da keine bundeseinheitliche Regelung. Seh mal auf der Internetseite der Stadt nach, in der Du geparkt hast. Da stehen oft Hinweise, insbesondere auf die Parkgebührensatzung. Oder, war das etwa Bankkarte mit Geldkartenfunktion? Da braucht nichts vom Konto abgebucht zu werden.