Omas Sparbuch ist angeblich weg!
Ich habe von meiner Oma ein Sparbuch geschenkt bekommen. Das Geld könnte ich mir abholen, wäre eh alles für mich, - O-Ton Oma!! Bei der Bank hat man mir dann gesagt, dass der Betrag längst ausgezahlt worden wäre und das Sparbuch damit auf Null und ungültig sein. Da meine Oma mitunter schon mal ziemlich tüddelig ist und auch Dinge vergißt, kann es gut sein, dass kein Geld mehr auf dem Konto ist. Aber wie bekomme ich das raus? Das Sparbuch, dass ich immer noch habe, weist immerhin einen Stand von fast 2.000 Euro per 31.12.2008 auf. Und entwertet ist es auch nicht. Ich denke, wenn ein Konto auf Null und gelöscht ist, dann muss das Sparbuch doch zumindest entwertet sein? Und außerdem finde ich, muss man mir doch nachweisen können, wer das Geld wann abgeholt oder irgendwohin überwiesen hat, oder nicht.? Man muss doch bei der Bank immer einen Auszahlungsschein unterschreiben.
3 Antworten

Also abgeräumt worden kann es natürlich sein, auch ohne Buch. Unter Umständen wurde es auch als verloren gemeldet und dann konnte es logischer Weise auch nicht entwertet werden.
Einen Auszahlschein muss es allerdings in der Tat geben, genau 7 Jahre lang. Da hast du Recht. Doch genau genommen kann nur deine Oma das Geld abgeholt haben.

Das wird Deine Oma gewesen sein. Normal bekommt der das Geld, der das Sparbuch vorlegt. Da Du es noch hast, kann das nicht passiert sein. Also war jemand da, der es als vermisst gemeldet und dann eine sogenannte Verlusterklärung unterschrieben hat. In der Regel ist das der Eigentümer, also Oma. Danach wurde ihr ein neues Sparbuch mit der aktuellen Zahl ausgehändigt und da hat sie dann wohl abgehoben, während das richtige Buch bei Dir lag. Ist Deine Oma echt so tütelig oder hat da wer nachgeholfen ? Auszahlugsscheine muss es tatsächlich noch geben, kann aber sein, dass das Raussuchen in den Microfilmen Gebühren kostet :-(

Genau so ist es. Die können sich bei 2008 auch nciht hinter der aufbewahrungsfrist verstecken.
Das Künigungsformular und die Quittung für die Auszahlung müssen die vorlegen können. Nicht abweisen lassen.