Neues Gesetz mit GBR Bauplatz aus der Landwirtschaft?

2 Antworten

Das haben Dein Vater und Deine Schwester wohl kaum selbst ausgekungelt. Warum also fragst Du hier und nicht den Steuerberater, der daran beteiligt war - oder einen anderen Deines Vertrauens? Der Sepp hat völlig Recht - eine Frage zu einem so ausgefeilten Sachverhalt in einem Forum zu stellen, ist fahrlässig.

NB: Es sollte unbedingt jemand mit der Qualifikation "landwirtschaftliche Buchstelle" sein!

Wieso schreibst Du eigentlich "neues Gesetz"?

Offenbar geht es hier nicht um die Besteuerung eines landwirtschaftlich Betriebes, sondern, wenn man sich die gedachte Gestaltung ansieht, um die Vermeidung von Grunderwerbsteuer.

Dafür taugt aber die gedachte Gestaltung nicht, da Erbschaften keine Grunderwerbsteuer aufwerfen und die Tochter als geradlinige Verwandte überdies auch befreit wäre.

Das mit dem Hof ist leider völlig unklar geblieben. Wenn der ausgegliedert werden soll, um der Schwester Grundvermögen zu verschaffen, sind wir allerdings doch im Einkommensteuerrecht und es ist hier unklar, ob eine "landwirtschaftliche Buchstelle" benötigt wird, weil nicht klar ist, wohin der Hof jetzt gehört.

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@EnnoDerDritte

IMHO geht es um die steuerpflichtige Entnahme des Baugrundstücks...

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@Eifelia

Durchaus möglich, dass der Fragesteller sich hier in den Steuerarten vergaloppiert hat. Wenn deine Annahme richtig ist, macht doch der Schlenker mit den 5 Jahren überhaupt keinen Sinn.

Die 5 Jahre spielen doch nur bei der Grunderwerbsteuer eine Rolle und bei der Frage, ob es sich in bestimmten Konstellationen (die hier aber nicht vorliegt) um einen gewerblichen Grundstückshandel handelt.

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@Eifelia

Auch möglich.

Anscheinend ist dem Fragesteller die Sache aber uninteressant geworden.

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ich frage bei Operationen am Herzen auch immer hier auf der Plattform.

Der komplette Sachverhalt ist so nicht darstellbar.

aber Steuerberater ist bestimmt viel zu teuer, richtig?

Was genau wollen sie noch wissen?

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@Unbekannt571

gar nix ....

da ich:

  1. ohne Mandatsübertragung keine Auskunft gebe
  2. ich ohne Bezahlung auch nicht tätig werde
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