Netto vom Brutto bei Freiberuflern Steuerklasse 1 errechnen?

3 Antworten

Der Tipp von @Impact ein Mitglied meiner Zunft zu bemühen ist wohl richtig.

Ich gehe mal davon aus, Steuerklasse I soll das Synonym für Einzelveranlagung sein.

DEr Weg ist ein Anderer. zuerst ziehst Du von Deinen Einnahmen (33.600,-) die Betriebsausgaben ab. Telefon, Computer, Fahrkosten, Berufshaftpflicht.

Damit hast Du den Gewinn.

Dann kommt der Abzug von Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen. Hierbei sind aber schon Grenzen zu beachten.

Wen  weitere Dinge wie aussergewöhnliche Belastungen nicht vorliegen, bist du dann bei zu versteuernden Einkommen und kannst hier:

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?

die Einkommensteuer berechnen.

Wichtiger erscheint mir ab, dass Du Dir erstmal bewusst machst, das Du mit einem Stundensatz von 35,- Euro zum modernen Präkariat gehörst.

Bei 30.000,- Gewinn (mal eine Schätzung) zahlst Du ca. 400,- euro Krakenversicherung. Freiwillige Rentenversicherung rechnen wir mal vergleichbar zu einem Angestellten mit einem brutto von 20,- Euro. Das wären dann ca. 320,- Euro, weil Du ja Arbeitgeber udn Arbeitnehmeranteil zahlst.

Also bleiben von ca. 2.500,- monatlich 1.780,- Euro. Ohne Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Ausserdem musst Du Dich noch mit einer Krankentagegeldversicherung absichern (was die kostet, weiß ich im Moment nicht) weil Du ja keine Lohnfortzahlung hast.

Alles in Allem denke ich, wirst Du bei ca. 1.500,- netto landen.

Überlege mal, ob man Dich dort auch für 2.200,- Brutto anstellen würde. Ist netto das gleiche, aber mit mehr sozialen Sicherheit.

JoshGo 
Fragesteller
 23.09.2017, 18:53

Vielen Dank für die Ausführungen, das hat mir wirklich sehr geholfen und einen ersten Überblick verschafft.

Erst einmal finde ich daran interessant, dass es scheint, als kämen
letztlich 50% des ausgezahlten Lohnes heraus. Meinen Sie, man könnte - sofern sich Verdienst/Stundenzahlen nicht extrem verändern - als Pi-mal-Daumenregel von 50% ausgehen, die man abzuziehen hat, und fährt damit einigermaßen sicher?

Ich habe noch zwei weitere Fragen, vielleicht können Sie mir auch hier weiterhelfen:

1) Das solcher Stundenlohn im modernen Prekariat verortet würde, war mir tatsächlich nicht bewusst und macht mich nachdenklich. Ich wäre aus diesem Grunde dankbar, Ihre persönliche Einschätzung der Gesamtsituation zu hören:
* es handelt sich bei dem gewählten Beispiel um die Mindeststundenzahl des Unterrichts, Aufstockung um das doppelte wäre bei Wahl möglich.
* die 35 € beziehen sich auf 45 Min. Unterrichtstätigkeit, damit wären es 46 €/h.
* Die Vorbereitungszeit hielte sich in Grenzen.
Würden Sie die Arbeitsbedingungen weiterhin so beurteilen?


2) Zur Krankenversicherung: Ich hatte tatsächlich mit mehr Geld für die Krankenversicherung gerechnet, da ich als Selbstständiger die Hälfte des Betrags, die sonst der Arbeitgeber übernimmt, ebenfalls bezahlen müsste. Ist dies in Ihrer Kalkulation berücksichtigt oder käme dies tatsächlich noch oben drauf?

Ich danke vielmals für Ihre Hilfe.

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wfwbinder  23.09.2017, 20:43
@JoshGo

* es handelt sich bei dem gewählten Beispiel um die Mindeststundenzahl des Unterrichts, Aufstockung um das doppelte wäre bei Wahl möglich.            * die 35 € beziehen sich auf 45 Min. Unterrichtstätigkeit, damit wären es 46 €/h. 

Das ist eine Milchmädchenrechnung. es ändert doch nichts an den Einkünften den Betrag für 45 Minuten auf 60 Minuten hochzurechnen. An den Gesamteinnahmen von 33.600,- Euro ändert sich nichts.

  Meinen Sie, man könnte - sofern sich Verdienst/Stundenzahlen nicht extrem verändern - als Pi-mal-Daumenregel von 50% ausgehen, die man abzuziehen hat, und fährt damit einigermaßen sicher?

Nein, denn manche Kosten erhöhen sich nciht bei einer Steigerung der einnahmen, andere (die Einkommensteuer) steigt überproportional, wegen der Progression.

 Zur Krankenversicherung: Ich hatte tatsächlich mit mehr Geld für die Krankenversicherung gerechnet, da ich als Selbstständiger die Hälfte des Betrags, die sonst der Arbeitgeber übernimmt, ebenfalls bezahlen müsste. 

Ca. 16 % sind die KV-Beiträge. bei 3.000,- Euro gewinn pro Monat sind das 480,-, als Arbeitnehmer wäre es nur wenig mehr als die Hälfte davon. Allerdings kommen zu den 480,- euro die Kosten für die Krankentageldversicherung dazu.

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Ich empfehle, sich selbst hinter eine Schulbank zu drücken und das grundlegenden Wissen zu erwerben, die ein Unternehmer benötigt, um sein Unternehmen nicht gegen die Wand zu fahren.

Du siehst ja die Einschätzung von Impact und meinen Kommentar darauf.

Aber das ist nur das Geringste. Hast du denn geprüft, ob du ein Umsatzsteuerproblem hast? Gibt es dieses Problembewusstsein bei dir?

Ich bin jetzt seit 10 Jahren selbständig - ebenfalls Freiberufler - aber bei meine steuerlichen Angelegenheiten weiß ich genauestens Bescheid. Sonst wäre das mit meiner Selbständigkeit längst vorbei.

JoshGo 
Fragesteller
 23.09.2017, 18:33

Lieber Enno, danke für die Hinweise.

Thema Umsatzsteuer: Tatsächlich, da es das erste Mal ist, dass ich mich mit dem Gedanken an Selbstständigkeit beschäftige, gibt es das Problembewusstsein nicht. Ich weiß nämlich nicht, ob eine Umsatzsteuer ohne Gewerbe oder Verkauf von Produkten anfiele.

Wie beschrieben, geht es im konkreten Falle nicht um ein eigenes Unternehmen, sondern um die Annahme von Lehraufträgen bei verschiedenen Instituten. Die oben angesetzte Kalkulation wäre die Mindeststundenzahl, die ich wohl wöchentlich unterrichten könnte, und mich interessiert, was dies - ohne Annahme weiterer Aufträge - bedeuten würde.

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wfwbinder  23.09.2017, 20:50
@JoshGo

   Wie beschrieben, geht es im konkreten Falle nicht um ein eigenes Unternehmen, sondern um die Annahme von Lehraufträgen bei verschiedenen Instituten.

Das ist ein Trugschluss, denn mit der selbständigen Tätigkeit mit der Du Einnahmen erzielst, bist Du Unternehmer.

Aber Lehrtätigkeit könnte Umsatzsteuerbefreit sein, wenn die Institution, von der Du den Auftrag bekommst eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule ist und als Ersatzschule anerkannt, oder eben eine staatliche Einrichtung ist. § 4 Nr. 21 b) bb) UStG.

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EnnoWarMal  24.09.2017, 05:12
@wfwbinder

Walter, du bist da zu schnell. 

Den Punkt hätten wir uns erst noch erarbeiten müssen. Der Lehrer und ich.

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Ein  Freiberufler hat keine Steuerklasse.

Ein Freiberufler ohne solche Kenntnisse braucht dringend einen Steuerberater.

EnnoWarMal  23.09.2017, 07:33

Ein Freiberufler hat auch keinen Stundenlohn. Und kein Brutto oder Netto.

Die Einschätzung teile ich jedoch bedingt. Bei Lehrern, Ärzten und Rechtsanwälten stimme ich jedoch zu. Die wähnen sich als Bewahrer des Wissens und hauen in steuerlich Dingen Sachen raus, da weiß man meistens gar nicht, wo man anfangen soll. Besonders Rechtsanwälte, die ja selber zur geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen befugt sind.

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Impact  23.09.2017, 11:17
@EnnoWarMal

"die ja selber zur geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen befugt sind" - was dringend überprüft werden sollte. Was die manchmal abliefern, sollte bestraft werden. 

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